( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBauordnungs- und Städtebauförderungsrecht 

Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 05.915 vom 04.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BayBO
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen (Änderungs-) Bebauungsplan, Antragsbefugnis des "Plannachbarn" (bejaht), Erfordernis der Ausfertigung des Bebauungsplans, Festsetzung einer Baugrenze an der Grundstücksgrenze, abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit eines Grenzanbaus, Verhältnis zwischen Abstandsflächenvorschriften und planungsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben Sachgebiete: Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Stichwort:Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 05.915



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 05.300 vom 14.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, GO
Schlagworte:Normenkontrollanträge gegen Veränderungssperren, Stufenklage, Anforderungen an einen Satzungsbeschluss, "nachträgliche Genehmigung" einer Satzung durch den Gemeinderat als Satzungsbeschluss, Bekanntmachung einer Veränderungssperre, Bestimmtheit einer Veränderungssperre, Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorschriften des § 14 BauGB im Satzungstext, Erlass einer Veränderungssperre durch den ersten Bürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung, Voraussetzungen einer dringlichen Anordnung, Dringlichkeit in zeitlicher Hinsicht, Dringlichkeit in sachlicher Hinsicht Sachgebiete: Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 8. Senat zuständig ist, Bayerisches Abgrabungsgesetz
Stichwort:Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Leitsatz:1. Das Recht des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO), erfasst auch den Erlass einer Veränderungssperre.

2. Die Dringlichkeit einer Angelegenheit in zeitlicher Hinsicht ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Anordnung zu beurteilen. Es ist unerheblich, ob die Sache infolge eines Versäumnisses der Gemeinde dringlich geworden ist.

3. Je gebundener und unbedeutender eine an sich in die Zuständigkeit des Gemeinderats (oder eines Ausschusses) fallende Angelegenheit ist, desto eher kann sie vom ersten Bürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung geregelt werden; je größer der Gestaltungsspielraum der Gemeinde und das Gewicht der Sache sind, desto weniger kommt eine solche Entscheidung in Betracht.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 05.300

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.2804 vom 16.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen Änderungsbebauungsplan, Antragsbefugnis (verneint), Abwägungserheblichkeit privater Belange, "Beibehaltungsinteresse"Sachgebiete: Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 8. Senat zuständig ist, Bayerisches Abgrabungsgesetz
Stichwort:Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.2804

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 03.1546 vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB 1998, BauGB
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für ein "Sondergebiet Wochenendhaus mit untergeordneter Wohngebäudenutzung", Abwägung der Eigentumsbelange, Erfassung des bauplanungsrechtlichen Status der überplanten Grundstücke, Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, im Zusammenhang bebauter Ortsteil, "organische" Siedlungsstruktur, Gleichbehandlungsgebot bei der Überplanung bebauter Grundstücke, Erheblichkeit von Abwägungsmängeln Sachgebiete: Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 8. Senat zuständig ist, Bayerisches Abgrabungsgesetz
Stichwort:Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 03.1546


Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bauordnungs--und-staedtebaufoerderungsrecht

"Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN