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Baunutzungsverordnung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayVwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung
Stichwort:Baunutzungsverordnung
Leitsatz:Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 71.08 vom 21.07.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Begrenzte Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans auf Teilfläche eines Grundstücks, Aussagekräftigkeit eines die Gestattung von Stellplätzen oder Garagen beinhaltenden Bebauungsplans über bebauungsrechtliche Anforderungen an die Bebaubarkeit eines Grundstücks mit baulichen Anlagen, Vorliegen eines das Erschlossensein i.S.v. § 131 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) begründenden Erschließungsvorteils
Stichwort:Baunutzungsverordnung
Leitsatz:Die Annahme, dass einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans ausnahmsweise nur eine begrenzte Erschließungswirkung zukommt, ist nicht beschränkt auf den Fall eines zwischen zwei Anbaustraßen durchlaufenden, spiegelbildlich bebaubaren Grundstücks (Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 <366 f.>) oder der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu völlig unterschiedlichen Baugebieten (Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32). Die genannten Konstellationen sind nur beispielhaft und nicht abschließend. Entscheidend ist, ob sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans erkennbar eindeutig ergibt, dass sich die von der Erschließungsanlage (Anbaustraße) ausgehende Erschließungswirkung auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 71.08

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 07.2977 vom 14.07.2009

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, Abwägung, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des Berechnungsverfahrens, Gliederung eines Gewerbegebiets nach Nutzungsarten, Bestimmtheit (verneint), Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer GRZ, einer GFZ und einer BMZ sowie der zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der zulässigen Anlagenhöhe, Unzureichende Abstimmung der einzelnen Maßfaktoren aufeinander, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans
Stichwort:Baunutzungsverordnung
Leitsatz:Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen nicht nahtlos ineinandergreifen; sie müssen aber so aufeinander abgestimmt sein, dass das, was eine Festsetzung zulässt, nicht nach einer anderen zu einem wesentlichen Teil unzulässig ist. Nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Festsetzungen sind nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), weil sie ihren Zweck nicht erfüllen können.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.2977

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 5.07 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Städtebaurecht, Dorfgebiet, allgemeine Zweckbestimmung, Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Gliederung, landwirtschaftlich geprägte Umgebung
Stichwort:Baunutzungsverordnung
Leitsatz:Ein Baugebiet, in dem Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht untergebracht werden können, kann nicht als Dorfgebiet i.S.d. § 5 Bau-NVO festgesetzt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 5.07


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