( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBaumschutzsatzung 

Baumschutzsatzung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 A 286/09 vom 27.04.2009

Rechtsgebiete:SNG 2006, VwGO, BSchS
Schlagworte:Erhaltungspflicht nach der Baumschutzsatzung
Stichwort:Baumschutzsatzung
Leitsatz:Mit Blick auf die von der üblichen naturschutzrechtlichen Schutzgebietsausweisung abweichende besondere Situation reicht es beim Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen unter bundesrechtlichen Gesichtspunkten aus, wenn der Normgeber auf Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne oder sonstiger städtebaulicher Satzungen Bezug nimmt. Auch der Umstand, dass sich der damit beschriebene räumliche Geltungsbereich "dynamisch" mit der tatsächlichen Veränderung des Bebauungszusammenhangs und mit dem Bestand der Bebauungspläne "automatisch" mit verändert, rechtfertigt nicht die Annahme inhaltlicher Unbestimmtheit der Satzung.

Aus dem saarländischen Landesrecht ergeben sich insoweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen. Die durch § 39 Abs. 1 Satz 2 SNG 2006 vorgeschriebene "sinngemäße" Anwendung des § 20 Abs. 2 Nr. 1 SNG 2006 gebietet keine graphische Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte und deren Veröffentlichung.

Zur Beurteilung der Baumbruchgefahr bei Vorliegen eines Zwiesels am Hauptstamm einer ca. 80 Jahre alten und etwa 25 m hohen Stieleiche nach der so genannten VTA-Methode (visual tree Assessment).

Die Rüge unzureichender Sachaufklärung im Verständnis des § 86 VwGO im Berufungszulassungsverfahren kann generell nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter in erster Instanz zu stellen unterlassen hat.

Ist ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss der Zulassungsantragsteller sich mit jedem dieser Gründe auseinandersetzen, wenn durchgreifende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung geltend gemacht werden sollen. Insoweit muss hinsichtlich jedes tragenden Begründungsteils ein Zulassungsgrund gegeben sein.

Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung eines Fällens schutzwürdiger Bäume auf der Grundlage der Baumschutzsatzung (§ 5 Abs. 1 und 2 BSchG) kommt es nicht auf die individuelle gesundheitliche Disposition des Betroffenen an, hier die geltend gemachten Allergien durch die Haare der Raupe des Eichenprozessionsspinners. Wollte man diesen Anliegen Rechnung tragen, stünden eine Vielzahl von dem Schutz der Satzung unterfallenden Bäumen "zur Disposition".

Einer eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder dem individuellen Gesundheitszustand des Erhaltungspflichtigen kommt in Bezug auf die Befreiungsvoraussetzungen (§§ 5 Abs. 2 BSchS, 50 Abs. 1 SNG 2006) keine Bedeutung zu. Die in § 50 Abs. 1 Nr. 1 SNG tatbestandlich vorausgesetzte, "nicht beabsichtigte" Härte im Falle einer Beachtung des baumschutzrechtlichen Fällverbots, können diese Umstände nicht begründen. Dem Anliegen, ein Grundstück in der Ortslage in baurechtlich zulässiger Weise zu bebauen, räumt bereits § 5 Abs. 1 lit. b BSchS Vorrang ein.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 A 286/09



OLG-HAMM – Urteil, 5 U 161/08 vom 01.12.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Baumschutzsatzung
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 5 U 161/08

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 20/04 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, SächsGemO
Schlagworte:Ausfertigung, Private Grünfläche, Bauland, Anzahl der Wohnungen, Einliegerwohnung
Stichwort:Baumschutzsatzung
Leitsatz:1. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 3 SächsGemO sind Satzungen zunächst auszufertigen und danach öffentlich bekannt zu machen. Die Ausfertigung einer Satzung nach deren Bekanntmachung führt zu einem Ausfertigungsmangel.

2. Bei den Festsetzungen von Wohngebieten nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und von privaten Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB handelt es sich um selbstständige Festsetzungen, die miteinander konkurrieren. Sie können deshalb für dieselbe Fläche nicht nebeneinander festgesetzt werden.

3. Die als private Grünflächen festgesetzten Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gehören nicht zum Bauland im Sinne von § 19 BauNVO.

4. Eine Festsetzung, welche die Anzahl der Wohnungen "je Baurecht" beschränkt, ist nicht hinreichend bestimmt. Sie lässt nicht eindeutig erkennen, dass sie sich auf das zu errichtende Wohngebäude beziehen soll.

5. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB erlaubt es nicht, als höchstzulässige Zahl der Wohnungen "eine abgeschlossene Wohneinheit mit Einliegerwohnung" festzusetzen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 20/04

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 90/08 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:LG NRW
Stichwort:Baumschutzsatzung
Leitsatz:Eine Gefahr für Personen, die nach Maßgabe der örtlichen Baumschutzsatzung die Erteilung einer Fällgenehmigung ermöglicht, kann bestehen, wenn der geschützte Baum (hier: eine Eibe) giftig ist und in einem von kleinen Kindern genutzten Garten steht.

Die nach der Baumschutzsatzung weiter erforderliche Prüfung, ob die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist, erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden privaten und öffentlichen Belange. In diese Abwägung sind auf der einen Seite insbesondere die Art der Gefahr und die mit einer Gefahrenbeseitigung verbundenen Belastungen des Eigentümers und auf der anderen Seite die für den Erhalt des Baums an seinem konkreten Standort sprechenden öffentlichen Belange einzustellen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 90/08


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/baumschutzsatzung

"Baumschutzsatzung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN