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Baulücke

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 47/07 vom 05.09.2007

Rechtsgebiete:BauGB, NWaldLG
Schlagworte:Abwägung, Baulücke, Eigentümerinteressen, Eigentumsbelang, Gleichbehandlung, Waldfestsetzung
Stichwort:Baulücke
Leitsatz:Zur Zulässigkeit einer Waldfestsetzung im Rahmen der "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet besiedelter Waldflächen (hier bejaht).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 47/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 330/06 vom 14.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, LBO, LBOVVO
Schlagworte:Bauvorbescheid, Doppelhaus, Bebauungszusammenhang, Baulücke, Ortsteil, Splittersiedlung, Beiladung
Stichwort:Baulücke
Leitsatz:1. Die Frage, ob ein Grundstück oder eine Teilfläche eines Grundstücks im Innenbereich oder im Außenbereich liegt, kann allein nicht Gegenstand eines Bauvorbescheids gemäß § 57 Abs. 1 LBO sein.

2. Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von zwei Doppelhäusern außerhalb eines Ortskerns auf der Insel Reichenau.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 330/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 2.05 vom 13.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Außenbereichssatzung, bebauter Bereich, Wohnbebauung von einigem Gewicht, Splittersiedlung, Baulücke, Bebauungszusammenhang
Stichwort:Baulücke
Leitsatz:Ein bebauter Bereich im Sinne des § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB ist nur gegeben, wenn und soweit bereits eine vorhandene Bebauung dazu führt, dass der Außenbereich seine Funktion, als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben zu dienen, nicht mehr oder nur noch mit wesentlichen Einschränkungen erfüllen kann. Die vorhandene Bebauung muss auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hindeuten.

Für das erforderliche Gewicht der Wohnbebauung kommt es auf die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in der Gemeinde oder der weiteren Umgebung nicht an.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 2.05

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 123/04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Anschlussbebauung, Außenbereich, Baulücke, Bebauungszusammenhang, Innenbereich, Ortsrand
Stichwort:Baulücke
Leitsatz:1. Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs 1 BauGB regelmäßig mit den vorhandenen (maßstabsbildenden) Gebäuden.

2. Eine sog. Anschlussbebauung liegt nicht vor, wenn sich ein Bauvorhaben nicht unmittelbar an das Ende des Bebauungszusammenhanges anschließt, sondern in abgerückter Lage liegt und - bei Realisierung - zur Entstehung einer Baulücke führen würde.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 123/04


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