JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Baulinie
| Rechtsgebiete: | BPVO, BauGB |
| Stichwort: | Baulinie |
| Leitsatz: | Eine in einem besonders geschützten Wohngebiet gemäß § 10 Abs. 4 BPVO mit zweigeschossiger offener Bebauung betriebene Kindertageseinrichtung, in der nicht mehr als 22 Kinder gleichzeitig betreut werden, ist der Art nach eine in diesem Gebiet allgemein zulässige "kleine" Kindertageseinrichtung. Eine Kindertageseinrichtung, die nicht über eine Außenspielfläche verfügt, wird nicht allein deshalb als Nutzungstyp eigener Art anzusehen sein. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bs 72/09 | |
| Rechtsgebiete: | SächsBO, BauGB |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Bebauungsplan, Abwägung, Abstandsflächen |
| Stichwort: | Baulinie |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 251/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, BauO NRW |
| Stichwort: | Baulinie |
| Leitsatz: | Im Bebauungsplan kann nach § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise derart festgesetzt werden, dass sich aus der Kombination der vorgegebenen zwingenden Höhe und der Baulinie, auf der gebaut werden muss, die Lage und Größe des Baukörpers eindeutig ergibt (hier: Errichtung eines 88 m hohen Bürogebäudes - "Exzenterhaus" - auf Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg). Wegen des Vorrangs des Bauplanungsrechts ist in einem solchen Fall die Einhaltung von Abstandflächen nicht erforderlich (§ 6 Abs. 1 Satz 2 a BauO NRW). Der Wegfall der Abstandflächen und die dadurch berührten städtebaulichen Belange sind bei der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Ein nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine mit den Planfestsetzungen eines rechtsgültigen Bebauungsplans übereinstimmende Baugenehmigung unter Berufung auf das Gebot der Rücksichtnahme besteht nicht, wenn dieses bereits in den Abwägungsvorgang eingeflossen und dadurch gleichsam aufgezehrt worden ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 10 B 1687/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Brandschutz, Gefälligkeitsplanung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Teilbaugenehmigung |
| Stichwort: | Baulinie |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrolle kann auch dann entfallen, wenn der Antragsteller eine Teilbaugenehmigung für das planbegünstigte Objekt hat unanfechtbar werden lassen (hier verneint). 2. Ein Bebauungsplan ist nicht vollzugsfähig, wenn die derzeit geltenden Abstandsvorschriften eine Ausnutzung seiner Festsetzungen ausschließen. 3. Zur Anwendung von §§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 215/07 | |
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