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bauliche Veränderungen

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 248/03 vom 28.07.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Vollmachten, Sammelbezeichnung, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, bauliche Veränderungen, Teilungserklärung
Stichwort:bauliche Veränderungen
Leitsatz:1. Ein Wohnungseigentümer kann die Beseitigung einer baulichen Veränderung dann nicht verlangen, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung entsprechend der baulichen Veränderung dulden muss.

2. Der teilende Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen.

3. Grundsätzlich kann die Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin ausreichen; hier sind geringere Anforderungen als an die Schuldnerbezeichnung zu stellen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 248/03



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 295/01 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Negativbeschluss, Nichtbeschluss, bauliche Veränderungen
Stichwort:bauliche Veränderungen
Leitsatz:1) Einem negativen Abstimmungsergebnis in der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich Beschlussqualität zu.

2) Zur Frage der Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von baulichen Veränderungen durch Ausbau von im Sondereigentum stehenden Dachgeschossräumen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 295/01


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