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bauliche Anlage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 A 4.07 vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO, WaStrG, GVG, DSchG SchlH
Schlagworte:Bundesverwaltungsgericht, sachliche Zuständigkeit, Bund- Länderstreit, Bundeswasserstraße, bauliche Anlage, Landesdenkmalrecht, Unterschutzstellung, Genehmigungserfordernis
Stichwort:bauliche Anlage
Leitsatz:Das Bundesverwaltungsgericht ist nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sachlich zuständig, wenn der Rechtsstreit durch die Auslegung von Normen geprägt wird, die Hoheitsbefugnisse des Bundes gegenüber Vollzugsbehörden der Länder abgrenzen (hier: § 7 Abs. 4 und § 48 WaStrG).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 A 4.07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 56/07 vom 06.11.2007

Rechtsgebiete:RNatSchG, NNatG
Schlagworte:anerkannter Verein, Ausnahme, Außenbereich, Baugenehmigung, Baugrundstück, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Beteiligungsrecht, Biotop, Biotopschutz, Erschließung, Genehmigung, Grundfläche, Klagebefugnis, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Mitwirkungsrecht, Naturschutzverein, Schutzstatus, Schutzzweck, Zuwegung
Stichwort:bauliche Anlage
Leitsatz:1. Im Rahmen der Prüfung der Klagebefugnis von anerkannten Naturschutzvereinen nach § 60 c Abs. 1 und 2 Nr. 1 NNatG i.V.m. § 60 a Nr. 4 e) ff) NNatG bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich sind nicht nur die zu bebauenden Flächen, die Gegenstand der Baugenehmigung sind, sondern auch die zu bebauenden Flächen zu berücksichtigen, die notwendiger Bestandteil des Bauvorhabens sind und daher hätten genehmigt werden müssen.

2. Zu der Grundfläche der baulichen Anlage i.S.d. § 60 a Nr. 4 e) ff) NNatG können auch zu bebauende Flächen außerhalb des Baugrundstücks wie der Erschließung dienende Zuwegungen gehören.

3. § 60 c Abs. 1 und 2 Nr. 1 NNatG i.V.m. § 60 Nr. 7 b) NNatG begründet eine Klagebefugnis der nach § 60 NNatG anerkannten Vereine nur, wenn eine Ausnahme nach § 28 a Abs. 5 oder § 28 b Abs. 4 NNatG erteilt worden ist. Eine Klagebefugnis bezüglich einer Baugenehmigung, die trotz Vorhandenseins eines gesetzlich geschützten Biotops erteilt worden ist, lässt sich aus diesen Bestimmungen nicht herleiten.

4. Ist ein auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes geschaffenes Landschaftsschutzgebiet unter der Geltung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes erweitert worden, können die in das Landschaftsschutzgebiet neu einbezogenen Flächen einen anderen Schutzstatus als die "Altflächen" haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 56/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 9.05 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:FStrG, BauGB
Schlagworte:Anbauverbot, Anlage der Außenwerbung, Werbeanlage, Ortsdurchfahrt, Hochbauten, bauliche Anlage, Bebauungsplan
Stichwort:bauliche Anlage
Leitsatz:1. Die für Ortsdurchfahrten geltenden Einschränkungen des fernstraßenrechtlichen Anbauverbots (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) beziehen sich nicht auf Bundesautobahnen.

2. § 9 Abs. 7 FStrG ist auf Anlagen der Außenwerbung nicht anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 9.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10574/06.OVG vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:LBauO, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsverbot, Sondergebiet Erholung, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Vollziehungsinteresse, besonderes öffentliches Interesse, Tiergehege, Käfig, Einfriedung, Umzäunung, bauliche Anlage, Genehmigungspflicht, genehmigungsfrei, Bebauungsplan, Baugrenze, überbaubare Fläche, aufschiebende Wirkung, formelle Illegalität, materielle Illegalität
Stichwort:bauliche Anlage
Leitsatz:Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar.

Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar.

Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10574/06.OVG


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