JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > bauliche Änderung
| Rechtsgebiete: | BauGB, BayBO |
| Schlagworte: | Ehemals landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich, Errichtung von Wohnungen im ehemaligen Wirtschaftsteil, begünstigtes Vorhaben, vollständiger Abbruch des Wirtschaftsteils, Nutzungsänderung (verneint), bauliche Änderung, erhaltenswerte Bausubstanz, Wahrung der äußeren Gestalt des Gebäudes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude (verneint) |
| Stichwort: | bauliche Änderung |
| Leitsatz: | Mit einer nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB begünstigten ("teilprivilegierten") Nutzungsänderung eines ehemals land- oder forstwirtschaftlichen Gebäudes dürfen zwar erhebliche bauliche Änderungen, insbesondere im Gebäudeinnern, verbunden sein; von den die äußere Gestalt bestimmenden Gebäudeteilen (Außenwände, Dach) müssen jedoch zumindest wesentliche Teile erhalten werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 BV 05.2981 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Pflanztrog, Pflanzen, bauliche Änderung |
| Stichwort: | bauliche Änderung |
| Leitsatz: | Das Entfernen von im Sondereigentum stehenden Pflanztrögen durch einen Wohnungseigentümer kann unter dem Gesichtspunkt des unzulässigen Gebrauchs von Sondereigentum nach § 14 Nr. 1 WEG unzulässig sein. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 314/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | bauliche Änderung, bauliche Veränderung, Vereinbarung, Beschluss, Verhandlung, Wohnungseigentümer, WEG |
| Stichwort: | bauliche Änderung |
| Leitsatz: | 1. Zur Differenzierung zwischen Wohnungseigentümerbeschluss und Vereinbarung 2. Zur Auslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern betreffend die Durchführung von baulichen Maßnahmen 3. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 291/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Beseitigung, Kamin, Schornstein, bauliche Änderung |
| Stichwort: | bauliche Änderung |
| Leitsatz: | 1. Führt der Anschluss eines offenen Kamins eines Wohnungseigentümers an einen gemeinschaftlichen Schornstein dazu, dass keine anderen Öfen mehr angeschlossen werden können, können Beseitigungsansprüche eines anderen Wohnungseigentümers bestehen. Dann spricht im Einzelfall nichts dagegen, dass der berechtigte Wohnungseigentümer gestützt auf § 15 Abs. 3 WEG - im Rahmen des tatsächlich Möglichen und rechtlich Zulässigen - als Minus dazu eine geringfügigere Veränderung des Kamins des zur Beseitigung verpflichteten Wohnungseigentümers verlangen kann, dass auch ihm die Nutzung des Kamins durch Anschluss eines eigenen Ofens ermöglicht wird. 2. Zur Frage der Haftung des Rechtsnachfolgers eines Wohnungseigentümers für bauliche Maßnahmen des Rechtsvorgängers |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 234/03 | |
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