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Bauleitplanung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2865/08 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:GemO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planungsverzicht, Planungsstopp, Grundsatzentscheidung, Planungsmoratorium
Stichwort:Bauleitplanung
Leitsatz:1. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens muss sich an § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO messen lassen, wenn es ungeachtet der Einkleidung der Fragestellung der Sache nach auf eine typisch bauplanerische Entscheidung gerichtet ist.

2. Die flächenmäßige Beschränkung einer in der Fragestellung formulierten Zielsetzung eines Bürgerbegehren stellt eine unzulässige inhaltliche Änderung dar.

3. Nach Erlass des Flächennutzungsplans sind bürgerentscheidsfähige Grundsatzentscheidungen nur innerhalb des durch den Flächennutzungsplan eröffneten planungsrechtlichen Rahmens möglich; sie dürfen nicht in Widerspruch zu dessen Darstellungen stehen.

4. Ein Bürgerbegehren, das darauf gerichtet ist, die Bebauung eines Geländes auf Dauer zu verhindern, ist nicht als bloßes "Planungsmoratorium" zulässig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2865/08



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 07.3063 vom 29.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB 1998
Schlagworte:(Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen einfachen Bebauungsplan, Festsetzung des Ortszentrums eines Kurortes als Sondergebiet für den Kur- und Fremdenverkehr, Abwägung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Festsetzung vor dem Hintergrund eines erheblichen Leerstandes von Gebäuden, die früher dem Kur- und Fremdenverkehr gedient haben, Ermittlungs- und Bewertungsfehler, Einholung einer sachverständigen Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kur- und Fremdenverkehrs
Stichwort:Bauleitplanung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.3063

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 419/09 vom 20.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, GemO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ausschlussgrund, Grundsatzentscheidung, Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
Stichwort:Bauleitplanung
Leitsatz:Der Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO erfasst über den Wortlaut der Regelung hinaus grundsätzlich die Bauleitplanung im Sinne des § 1 BauGB. Ob der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB als Grundsatzentscheidung bürgerentscheidsfähig ist, bleibt offen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 419/09

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10256/08.OVG vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose
Stichwort:Bauleitplanung
Leitsatz:1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können.

2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht).

3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes).

4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG


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