JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Baulast
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatSchG, V-RL |
| Schlagworte: | Artenschutz, Ausgleichsmaßnahme, Ausweichhabitat, Befreiung, Befristung, Bestandsgefährdung, Erhaltungszustand, Ersatzlebensraum, Pachtvertrag, Vogelschutz |
| Stichwort: | Baulast |
| Leitsatz: | Eine der Gemeinde lediglich befristet erteilte Befreiung nach § 62 Abs. 1 BNatSchG a.F. ist nicht geeignet, den mit dem Vollzug einer gemeindlichen Straßenplanung durch Bebauungsplan einhergehenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 Abs. 1 Nrn. 1, 3 BNatSchG a.F. zu überwinden. Ein im Befreiungsbescheid vorgegebenes artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept zur Erhaltung der Arten in ihrem Bestand und in ihrer Populationsgröße bedarf einer dauerhaften rechtlichen Absicherung. Diese ist in Bezug auf Flächen, die nicht in den Bebauungsplan aufgenommen worden sind, sich auch nicht im Eigentum der Gemeinde befinden und über die die Gemeinde einen Pachtvertrag mit entsprechender Unterverpachtung lediglich über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen hat, nicht gewährleistet. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 C 1347/08.N | |
| Rechtsgebiete: | HessKAG, Straßenbeitragssatzung |
| Schlagworte: | Erreichbarkeitshindernis, Hinterliegergrundstück, nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, Straßenbeitrag, Verschließung des Grundstücks |
| Stichwort: | Baulast |
| Leitsatz: | Davon ausgehend, dass in der durch eine geschlossene Mauer oder Gebäudewand bewirkten "Verschließung" des Grundstücks zur angrenzenden Straße ein "unbeachtliches Hindernis" zu sehen ist (BVerwG, U. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - NVwZ 1988, 630, 631; U. v. 27.09.2006 - 9 C 4/05 - NVwZ 2007, 81, 83), kann auch der Festsetzung eines Straßenbeitrags für ein hinter einem solchen Grundstück gelegenes und mit ihm einheitlich genutztes Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers nicht entgegengehalten werden, auf Grund dieses Hindernisses entfalle die Möglichkeit der vorteilhaften Inanspruchnahme der um- und ausgebauten Straße. Dies gilt - unter den genannten Voraussetzungen - auch dann, wenn es sich bei dem hinteren Grundstück um ein "nicht gefangenes" Hinterliegergrundstück handelt, welches an eine weitere Anbaustraße unmittelbar angrenzt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 A 2017/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz |
| Stichwort: | Baulast |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11364/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG, BaustellV |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz, Baustellenverordnung, Sicherheitskoordination, Gesundheitskoordination |
| Stichwort: | Baulast |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11364/08.OVG -) 3. Kosten für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach der Baustellenverordnung können beitragsfähig sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10141/09.OVG | |
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