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Baulandsache

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 Baul. U 1/07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:MauerG, BauGB, BGB, BHO, VwVfG, VwGO
Stichwort:Baulandsache
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 Baul. U 1/07



OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 72/07 (Baul) vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:EnteigG LSA
Stichwort:Baulandsache
Leitsatz:1. Die von der Rechtsprechung in Baulandsachen entwickelten Grundsätze der "Vorwirkung" der Enteignung sind auch anwendbar auf eine spätere Teileinigung über den Eigentumswechsel an Grundstücksteilflächen.

Der eine Grundstücksteilfläche von der konjunkturellen Weiterentwicklung ausschließende Zugriff der späteren Enteignungsbegünstigten kann in einer Vereinbarung der vorzeitigen Besitzüberlassung und Gestattung der vorzeitigen baulichen Nutzung dieser Teilfläche zur Errichtung einer Erschließungsanlage (hier eines Regenüberlaufbeckens) liegen.

2. Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 EnteigG LSA (entspricht § 99 Abs. 3 BauGB) ist hinsichtlich des früheren Beginns der Verzinsungspflicht entsprechend anzuwenden auf Fälle der einvernehmlichen vorzeitigen Besitzüberlassung und Zustimmung zur vorzeitigen baulichen Nutzung.

3. Die Hinterlegung des Mindestbetrages einer Enteignungsentschädigung beim Amtsgericht hat keine schuldbefreiende und damit auch keine die Verzinsungspflicht beendende Wirkung, wenn die Enteignungsbegünstigte nicht auf das Recht der Rückforderung verzichtet hat, und insbesondere auch dann nicht, wenn es an einem zulässigen Hinterlegungsgrund mangelt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 72/07 (Baul)

BGH – Urteil, III ZR 116/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:FlurbereinigungsG, GG
Stichwort:Baulandsache
Leitsatz:a) Die Regelungen des Flurbereinigungsgesetzes stehen der Entschädigung eines Pächters für durch eine vorläufige Besitzeinweisung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren entstehende Nachteile nicht entgegen.

b) Die Zugehörigkeit einer räumlich zusammenhängenden landwirtschaftlichen Nutzfläche, die nicht durch Wege, Gräben und dergleichen durchzogen wird und eine beträchtliche Größe hat (Schlag), als Wirtschaftseinheit zu einem landwirtschaftlichen (Pacht-)Betrieb ist eine eigentumsrechtlich geschützte Position.

c) Die in der Zugehörigkeit aller im Schlag befindlichen Grundstücke zum Betrieb des Pächters wurzelnden besonderen wirtschaftlichen Vorteile sind nur solange gesichert und damit entschädigungsrechtlich bedeutsam, als die einzelnen Gründstücke in den landwirtschaftlichen Betrieb einbezogen sind. Eine durchschnittliche Pachtdauer aller im Schlag befindlichen Grundstücke kann nicht zum Maßstab für die Entschädigung des Pächters gemacht werden, wenn für die landwirtschaftliche Bearbeitung des gesamten Schlags ganz wesentliche und zentrale Grundstücke eine kürzere Pachtdauer aufweisen.
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 116/07

BGH – Beschluss, III ZR 114/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Baulandsache
Leitsatz:Die mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung des Grundstücks während des Enteignungsverfahrens und vor dessen Abschluss ist zu entschädigen.
Volltext: BGH - Beschluss, III ZR 114/07


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