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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 138/06 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, BauGB, ROG
Schlagworte:Abstimmung, interkommunale, Abwägung, Baukonzession, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Einkaufszentrum, Mittelzentrum, Nachbargemeinde, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziele, Rückwirkung, Verbrauchermarkt, Verfahren, ergänzendes, Vergabe
Stichwort:Baukonzession
Leitsatz:1) Ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde auch durchführen, wenn sie von der Fehlerhaftigkeit des vorangegangenen Verfahrens nicht fest überzeugt ist, sondern nur Zweifel daran hat, dass sich ihre Rechtsauffassung im gerichtlichen Verfahren durchsetzen wird.

2) Die Nichteinhaltung der Durchführungsfrist nach § 12 Abs. 1 BauGB kann wegen der in Absatz 6 dieser Vorschrift besonders geregelten Rechtsfolgen im Normenkontrollverfahren nicht gerügt werden.

3) Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, für den zeitlich vor der "Ahlhorn"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Grundstückskaufverträge abgeschlossen wurden, ist nicht deshalb nichtig, weil hierfür kein Vergabeverfahren stattgefunden hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 138/06




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