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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10900/03.OVG vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Berufsrecht, Ingenieur, Bauingenieur, Standsicherheit, Standsicherheitsnachweis, Statik, Liste, Listeneintragung, Regelmäßigkeit, regelmäßige Aufstellung, regelmäßige Prüfung, Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Sachkunde, Erfahrung, ausreichende Sachkunde, ausreichende Erfahrung
Stichwort:Bauingenieur
Leitsatz:Soweit die Aufnahme in die Liste der Personen, die zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, die regelmäßige Aufstellung oder Prüfung von Standsicherheitsnachweisen in einem Fünf-Jahres-Zeitraum voraussetzt, sollen ausreichende Sachkunde und Erfahrung der Antragsteller gewährleistet werden. Davon kann grundsätzlich nur die Rede sein, wenn der Antragsteller in den fünf Jahren vor der Antragstellung jährlich im Durchschnitt nicht weniger als zehn Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10900/03.OVG




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