JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bauherr
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Verwalter, Verwalterpflichten, Pflichten, Pflichtverletzung, Schadenersatz, Schadensersatz, Bauüberwachung, Bauherr, Überwachung, Bauherrenüberwachung |
| Stichwort: | Bauherr |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 356/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, BGB, WoEigG |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmer - Bauherr - Mitunternehmer - nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten - Eigentümer - Eigentum - Sondereigentum - Dauerwohnrecht |
| Stichwort: | Bauherr |
| Leitsatz: | Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet oder verändert wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 3/07 R | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, POG |
| Schlagworte: | Abbruch, Abwehrmaßnahme, Auftragsvergabe, Bauaufsichtsbehörde, Bauherr, Beweisaufnahme, Baukörper, Böschung, Böschungskante, Böschungsbruch, Durchführung, Erdbetonschreiben, Ersatzvornahme, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenlage, gestrecktes Verfahren, gegenwärtige Gefahr, Großversuch, Gutachter, Hang, Hangbewegung, Hangbruch, Hangkräfte, Hangriss, Hangsanierung, Hangstabilität, Hangverformung, Hydrozementationsverfahren, Kohäsion, Kollaps, Kosten, Kostenanforderung, Kostenbescheid, kritische Situation, Maßnahme, öffentliche Sicherheit, Prognose, Rechenmodell, Reibungswinkel, Rutschfuge, Rutschung, Sanierungsplanung, Sanierungsvariante, Scherfestigkeit, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Standsicherheit, Standsicherheitsberechnung, Überprüfung, Verantwortlichkeit, Verformung, Verhältnismäßigkeit, vertretbare Handlung, Verwaltungsakt, Vollstreckungsmaßnahme, voraussichtliche Kosten, Wichte, Zwangsmittel |
| Stichwort: | Bauherr |
| Leitsatz: | 1.) Zu den Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch. 2.) Die Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung dürfen den nach § 54 Abs. 2 LBauO Verantwortlichen auferlegt werden, wenn der Hangrutsch durch Bauarbeiten auf dem Grundstück ausgelöst wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11507/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBauO |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion, Fiktion, Bauantrag, Frist, Fristbeginn, Entscheidungsfrist, Einvernehmen, Gemeinde, gemeindliches Einvernehmen, Beschleunigung, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Entscheidungszwang, Bauherr, Planungssicherheit, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Fristverlängerung, Vollständigkeit, Bauunterlagen, Feststellung, Mitteilung |
| Stichwort: | Bauherr |
| Leitsatz: | Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228). Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10160/07.OVG | |
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