JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bauhandwerker
| Rechtsgebiete: | EStG, GewStG, AO, FGO |
| Schlagworte: | Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Tatrichterliche Würdigung - Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude - Einspruch gegen Teilabhilfebescheid - Regelungszweck des § 44 FGO - Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Einkommensteuer Veröffentlichungen: |
| Stichwort: | Bauhandwerker |
| Leitsatz: | 1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist. 2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem --im Anschluss an die Bebauung veräußerten-- Grundstück. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 77/06 | |
| Rechtsgebiete: | AHaftpflichtVB |
| Stichwort: | Bauhandwerker |
| Leitsatz: | Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten. |
| Volltext: BGH - Urteil, IV ZR 293/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Streithelfer, Streitwert |
| Stichwort: | Bauhandwerker |
| Leitsatz: | Unabhängig von den gestellten Anträgen des Streithelfers bemisst sich der Streitwert insoweit nach dem gemäß § 3 ZPO maßgeblichen Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 14 W 51/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B, AVB |
| Stichwort: | Bauhandwerker |
| Leitsatz: | 1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker. 2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 6 U 67/07 | |
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