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Baugrundstück

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 1432/07 vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel, Baugebiet, Baugrundstück, Sortimentsverkaufsflächen, Gesamtverkaufsfläche, vorhabenunabhängige Verkaufsflächenobergrenzen
Stichwort:Baugrundstück
Leitsatz:Die Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in einem gegliederten Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO (SO 1 und SO 2) ist mangels einer Rechtsgrundlage unwirksam, wenn sich die Obergrenzen nur baugebietsbezogen auswirken, eine Aussage über Art und Umfang der je Baugrundstück zulässigen Einzelhandelvorhaben hingegen nicht treffen (wie BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 -)
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 1432/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 56/07 vom 06.11.2007

Rechtsgebiete:RNatSchG, NNatG
Schlagworte:anerkannter Verein, Ausnahme, Außenbereich, Baugenehmigung, Baugrundstück, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Beteiligungsrecht, Biotop, Biotopschutz, Erschließung, Genehmigung, Grundfläche, Klagebefugnis, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Mitwirkungsrecht, Naturschutzverein, Schutzstatus, Schutzzweck, Zuwegung
Stichwort:Baugrundstück
Leitsatz:1. Im Rahmen der Prüfung der Klagebefugnis von anerkannten Naturschutzvereinen nach § 60 c Abs. 1 und 2 Nr. 1 NNatG i.V.m. § 60 a Nr. 4 e) ff) NNatG bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich sind nicht nur die zu bebauenden Flächen, die Gegenstand der Baugenehmigung sind, sondern auch die zu bebauenden Flächen zu berücksichtigen, die notwendiger Bestandteil des Bauvorhabens sind und daher hätten genehmigt werden müssen.

2. Zu der Grundfläche der baulichen Anlage i.S.d. § 60 a Nr. 4 e) ff) NNatG können auch zu bebauende Flächen außerhalb des Baugrundstücks wie der Erschließung dienende Zuwegungen gehören.

3. § 60 c Abs. 1 und 2 Nr. 1 NNatG i.V.m. § 60 Nr. 7 b) NNatG begründet eine Klagebefugnis der nach § 60 NNatG anerkannten Vereine nur, wenn eine Ausnahme nach § 28 a Abs. 5 oder § 28 b Abs. 4 NNatG erteilt worden ist. Eine Klagebefugnis bezüglich einer Baugenehmigung, die trotz Vorhandenseins eines gesetzlich geschützten Biotops erteilt worden ist, lässt sich aus diesen Bestimmungen nicht herleiten.

4. Ist ein auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes geschaffenes Landschaftsschutzgebiet unter der Geltung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes erweitert worden, können die in das Landschaftsschutzgebiet neu einbezogenen Flächen einen anderen Schutzstatus als die "Altflächen" haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 56/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 2717/06 vom 04.01.2007

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Baugrundstück, Baulast, Bauplanungsrecht, Grundstücksbegriff, Vereinigungsbaulast
Stichwort:Baugrundstück
Leitsatz:Eine Baulasterklärung, dass "die Flurstücke x und y bauordnungsrechtlich so beurteilt werden, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück darstellten", kann bereits wegen des eindeutigen, auf das Bauordnungsrecht Bezug nehmenden Wortlautes, aber auch deswegen nicht in dem Sinne interpretiert werden, dass die Flurstücke bauplanungsrechtlich als ein Baugrundstück zu werten sind, weil damit an die Stelle des Buchgrundstücks als des bauplanungsrechtlich maßgeblichen Begriffs des Baugrundstücks ein durch die (Vereinigungs-)Baulast verändertes Grundstück treten würde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 2717/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 353/03 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:LSA-BauO, VwGO
Schlagworte:Grenzabstand, Seitenprivileg, Ausnahme, Abweichung, Abstandsfläche, Baugrundstück, Buchgrundstück
Stichwort:Baugrundstück
Leitsatz:1. Das "16-m-Privileg" und das Wahlrecht des Bauherrn bleiben auch dann in vollem Umfang erhalten, wenn auf bis zu zwei Außenwänden auf Grund anderer Vorschriften (Ausnahme oder Abweichung) eine Reduzierung der Abstandstiefe gewährt wurde.

2. Für die Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich.

3. Das Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 353/03


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