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Baugrenzen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 7.06 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, AGBauGB, VvB
Schlagworte:Normenkontrolle (teilweise erfolgreich), Verlängerung Französische Straße, Bebauungsplan, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, isolierte Straßenplanung, Lärmschutz, Lärmschutzkonzept, schalltechnische Untersuchungen, Trennungsgrundsatz, Lärmschutzwand, Riegelbebauung, zeitlicher Vorrang, Abwägung, allgemeines Wohngebiet, vorhandene Bebauung, Überplanung, Kerngebiet, Baugrenzen, fehlende städtebauliche Rechtfertigung für Grundrissnachzeichnung
Stichwort:Baugrenzen
Leitsatz:1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen

2. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes neben einem Kerngebiet kann bei einer Bestandsüberplanung im zentralen innerstädtischen Bereichen mit dem Trennungsgrundsatz und dem Gebot der Konfliktbewältigung vereinbar sein.

3. Eine Baukörperausweisung, die nur dem Zweck dient, ein vorhandenes Gebäude in seinem Bestand zu sichern, fehlt es an einer städtebaulichen Rechtfertigung.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 7.06



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 1.07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, AGBauGB, VvB
Schlagworte:Normenkontrolle (erfolgreich), Bebauungsplan, Mitte, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, Beachtlichkeit, , Baugrenzen, Bestandssicherung, (keine) städtebauliche Rechtfertigung, Versorgungsleitungen, Konfliktbewältigung
Stichwort:Baugrenzen
Leitsatz:1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen.

2. Vorhandene Versorgungsleitungen können die Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen rechtfertigen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 1.07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 321/02 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungserheblichkeit, Ausgleichsmaßnahme, Baugrenzen, Bestimmtheit, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Gittermasten, Landschaftsbild, Mindestnennleistung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schallleistungspegel, Sicherung, rechtliche, Siedlungsgrenze, Sondergebiet, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Wirtschaftlichkeit, Zaunwert, Ziele der Landesplanung
Stichwort:Baugrenzen
Leitsatz:1. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Errichtung der nach den raumordnerischen Vorgaben maximal zulässigen Zahl von Windenergieanlagen zu ermöglichen, wenn schon die festgesetzte Zahl die Verwirklichung der Mindestnennleistung (hier: 9 MW für das Gemeindegebiet) ermöglicht.

2. Zur Bestimmtheit der Festsetzung, dass nur "Anlagen gleichen Typs" zulässig seien.

3. Die Festsetzung eines Schallleistungspegels, der "innerhalb des Sondergebiets" einzuhalten sein soll, ist zu unbestimmt.

4. Die flache Landschaft Norddeutschlands kann es rechtfertigen, die zulässige Anlagengesamthöhe auf 100m zu begrenzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 321/02


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