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Baugrenze

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 277/07 vom 31.10.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Baugrenze, rückwärtige, Nachbarschutz, Reihenhausbebauung
Stichwort:Baugrenze
Leitsatz:Einer in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen Baugrenze kommt regelmäßig nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 277/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 194/06 vom 15.11.2006

Rechtsgebiete:BauNVO, NBauO
Schlagworte:Baugrenze, Baugrenze (Nachbarschutz), Baumschutz, Erdrückende Wirkung, Fluchtlinienplan, Nachbarschutz, Teilbaugenehmigung
Stichwort:Baugrenze
Leitsatz:1. Baumschutz vermittelt Nachbarn keine Abwehrrechte.

2. Zur Prüfungstiefe bei Nachbarschutz gegen eine Teilbaugenehmigung (hier offengelassen, da Regelung schon im Bauvorbescheid enthalten).

3. Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 194/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 255/06 vom 09.08.2006

Rechtsgebiete:KAG LSA, BauGB
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Grundstücksfläche, Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Abstandsfläche, Baubeschränkung, Erschließungsanlage, Verkehrsfläche, öffentliche, Typengerechtigkeit, Buchgrundstück
Stichwort:Baugrenze
Leitsatz:1. Grundsätzlich wird zur Ermittlung der beitragsfähigen Grundstücksfläche im Anschlussbeitragsrecht die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit berücksichtigungsfähig angesehen.

2. Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten baulichen Anlagen Einfluss nehmen, haben keine Auswirkungen.

3. Durch die Festlegungen in einem Bebauungsplan können aber die Gesamtfläche oder auch eine Teilfläche des Grundstücks in einer solchen Weise jeder abwasserrechtlich relevanten Nutzbarkeit entzogen werden, dass für diese Flächen(teile) keine Beitragsfähigkeit mehr gegeben ist. Dies gilt z.B. für die Festlegung einer "öffentlichen Grünfläche" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB oder für die Grundflächen von anderen Erschließungsanlagen, denen durch eine Festsetzung im Bebauungsplan eine Bebaubarkeit deshalb entzogen ist, weil sie selbst der Erschließung i.S.d. §§ 30 ff. BauGB dienen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 255/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10574/06.OVG vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:LBauO, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsverbot, Sondergebiet Erholung, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Vollziehungsinteresse, besonderes öffentliches Interesse, Tiergehege, Käfig, Einfriedung, Umzäunung, bauliche Anlage, Genehmigungspflicht, genehmigungsfrei, Bebauungsplan, Baugrenze, überbaubare Fläche, aufschiebende Wirkung, formelle Illegalität, materielle Illegalität
Stichwort:Baugrenze
Leitsatz:Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar.

Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar.

Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10574/06.OVG


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