JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Baugestaltungsrecht
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauO Bln, AGBauGB |
| Schlagworte: | Großflächige Werbeanlage, Baugerüstwerbung, Günderzeitgebäude, Giebelwand, Beseitigungsverfügung, sofortige Vollziehung, formelle Illegalität, Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellungsverfahren, zeitlicher und funktionaler Zusammenhang mit konkretem Bauvorhaben, anlagenbezogenes Verunstaltungsverbot, erdrückende Wirkung im Verhältnis zu anderem Gebäudeteil, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, städtebauliche und stadtbildliche Gestaltungsmerkmale, Widerspruch zu angrenzender Wohnnutzung, (keine) gewöhnungsbedingte Änderung der Anschauungen, Ermessensausübung, Gleichbehandlungsgrundsatz, besonderes Vollzugsinteresse, negative Vorbildwirkung |
| Stichwort: | Baugestaltungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Eine nach § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a BauO Bln verfahrensfreie und nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 BauO Bln vom Verunstaltungsverbot ausgenommene Werbeanlage an einem Baugerüst liegt nicht bereits dann vor, wenn das betreffende Gerüst aufgrund seiner konstruktiven Merkmale grundsätzlich zur Nutzung als Baugerüst geeignet ist; das Gerüst muss vielmehr auch der Ausführung eines konkreten Bauvorhabens dienen. 2. Eine Verunstaltung des Anbringungsortes ist regelmäßig bereits dann anzunehmen, wenn das Erscheinungsbild für den in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter das Maß der bloßen Unschönheit überschreitet; ob das Erscheinungsbild "lang anhaltenden Protest" auslöst, ist hierbei nicht zu prüfen. 3. Die Feststellung einer Verletzung der umgebungsbezogenen Anforderungen des Verunstaltungsverbots setzt einen deutlich zu Tage tretenden Widerspruch des Erscheinungsbildes der Anlage zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). 4. Bei Werbeanlagen rechtfertigt in der Regel allein die Erfüllung des Tatbestandes der formellen Illegalität den Erlass einer Beseitigungsverfügung, ohne dass es weitergehender Ermessenserwägungen bedarf. 5. Die Annahme einer das besondere Vollzugsinteresse rechtfertigenden negativen Vorbildwirkung bedarf bei formell illegalen Werbeanlagen regelmäßig keiner weiteren Begründung. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 45.08 | |
| Rechtsgebiete: | KWKG 2002 |
| Schlagworte: | Antrag, dynamische Verweisung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage, Stand der Technik, Vermutungsregelung, Zertifizierung |
| Stichwort: | Baugestaltungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Der in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 enthaltene Verweis auf das Arbeitsblatt FW 308 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. zur Konkretisierung des Begriffs der anerkannten Regeln der Technik ist als Vermutungsregelung zu verstehen, der es Anlagenbetreibern ermöglicht, sie jedoch nicht verpflichtet, ein Gutachten auf Basis der technischen Regelungen im genannten Arbeitsblatt FW 308 zu erstellen. 2. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 ist die Vorschrift, dass die jeweils aktuelle Fassung des Arbeitsblattes FW 308 Anwendung finde, nicht als unzulässige dynamische Verweisung zu erkennen. 3. Wesentliche Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Neuregelung des Arbeitsblattes FW 308 ist deren ordnungsgemäße Veröffentlichung. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es zwingend, dass die wesentlichen Informationen über Änderungen oder Neufassung des in Bezug genommenen technischen Regelwerks den betroffenen Kreisen in gleicher Weise zugänglich gemacht werden müssen wie das ursprüngliche Regelwerk; im Fall des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 somit durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. 4. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen zweifelhaft, ob die Neufassung des Arbeitsblattes FW 308 rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (hier offen gelassen). 5. Im Fall einer Stichtagsregelung darf ein Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage nur berücksichtigt werden, wenn er vollständig ist, insbesondere das in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 genannte Sachverständigengutachtern über die Einhaltung der Regeln der Technik enthält. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 497/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauO NRW, GG, BauGB |
| Schlagworte: | Gesetzgebungskompetenz im Baurecht, Werbeanlagen, Außenbereich, Verunstaltung des Landschaftsbildes, Bauordnungsrecht, Bodenrecht |
| Stichwort: | Baugestaltungsrecht |
| Leitsatz: | Eine landesrechtliche Vorschrift (hier: § 13 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW), die aus Gründen der Verunstaltungsabwehr Anlagen der Außenwerbung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich für unzulässig erklärt, ist dem Bauordnungsrecht zuzuordnen. Sie greift nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) über. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 8.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NDSchG |
| Schlagworte: | Denkmalschutz, Duldungsverfügung, Ensembleschutz, Photovoltaikanlage, Sonnenkollektoren |
| Stichwort: | Baugestaltungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Ein denkmalgeschütztes Ensemble muss nicht aus Gebäuden bestehen, die in einem überschaubaren Zeitraum erstellt worden sind. 2. Das Anbringen von Sonnenkollektoren auf einem Steildach eines Gebäudes, das in einem zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert entstandenen Innenstadtbereich (Fachwerklandschaft) steht, kann einen denkmalwidrigen Eingriff darstellen. 3. Art. 14 und 20a GG hindern die Bauaufsichtsbehörde nicht grundsätzlich, die Beseitigung solcher Kollektoren zu verlangen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 16/05 | |
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