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baugestalterische Festsetzung

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 UE 372/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BauGB 1993, HBO 1993, Hess VwVG
Schlagworte:Abwägung, Dacheindeckung, Fristsetzung, Zwangsmittelandrohung, baugestalterische Festsetzung
Stichwort:baugestalterische Festsetzung
Leitsatz:1) Eine in einer Zwangsmittelandrohung gesetzte Frist, die abgelaufen ist, ohne dass der Pflichtige sie zu befolgen hatte, wird gegenstandslos. Dies hat zur Folge, dass eine Klage gegen die Zwangsmittelandrohung mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

2) Zur Rechtmäßigkeit einer auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 gestützten baugestalterischen Festsetzung, Dacheindeckungen mit naturroten bis rotbraunen, unglasierten Dachziegeln und -steinen vorzunehmen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 372/04




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