JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Baugenehmigungsverfahren
| Rechtsgebiete: | LKrO, LGebG, LBO |
| Schlagworte: | Baugenehmigungsverfahren, Anhörung, Stellungnahme, öffentliche Leistung, Zurechenbarkeit, verantwortliche Veranlassung, Kostenausgleich |
| Stichwort: | Baugenehmigungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Beim Erlass einer Rechtsverordnung, durch welche die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren für die Tätigkeit des Landratsamts als untere Verwaltungsbehörde festgesetzt werden, ist eine Mitwirkung des Kreistags nicht vorgeschrieben. 2. Unter den Begriff der "öffentlichen Leistung" im Sinn des Landesgebührengesetzes fallen nur solche behördlichen Handlungen, die in Ausübung hoheitlicher - auch schlicht-hoheitlicher - Befugnisse mit Außenwirkung vorgenommen werden und die außerdem eine Eigenständigkeit besitzen. Der im Baugenehmigungsverfahren abgegebenen Stellungnahme einer gemäß § 53 Abs. 2 S. 2 LBO beteiligten anderen Behörde fehlt diese Eigenständigkeit. Sie ist daher keine öffentliche Leistung, für welche diese Behörde von der Baugenehmigungsbehörde eine Gebühr erheben kann. 3. Zum Begriff der "verantwortlichen Veranlassung" im Sinn des § 2 Abs. 2 LGebG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1162/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LVwVfG, LWG, VwVfG, WHG, BayBauO |
| Schlagworte: | Analogie, Ausbauvorhaben, Bauaufsichtsbehörde, bauaufsichtliches Verfahren, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baurecht, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Durchführung, Entscheidung, Erlaubnis, formelle, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässerherstellung, Grundwasser, Konzentrationswirkung, Nassauskiesung, Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, Plangenehmigung, planwidrig, Prüfung, Regelungslücke, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, sachliche Zuständigkeit, Sonderbauaufsichtsbehörde, Verfüllung, Verwaltungsakt, Verwaltungsvereinfachung, Vorbescheid, Wasserfläche, Wasserbehörde, Wasserrecht, wasserrechtliche Erlaubnis, Zulassungsverfahren |
| Stichwort: | Baugenehmigungsverfahren |
| Leitsatz: | Bei einem Vorhaben der Nassauskiesung, das entweder einer wasserrechtlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung oder aber einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist die Bauaufsichtsbehörde für den Erlass eines Bauvorbescheids sachlich unzuständig. In einem solchen Fall hat die zuständige Wasserbehörde entweder als Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde oder aber als Sonderbauaufsichtsbehörde die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10650/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, NBauO |
| Schlagworte: | Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes, Einstellplatz, Garage, Gebot der Rücksichtnahme, Nachbarschutz |
| Stichwort: | Baugenehmigungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Zum Prüfungsumfang bei Vorhaben, die im vereinfachten Verfahren (§ 75a NBauO) genehmigt werden. 2. Zur Zulässigkeit von Garagen und Einstellplätzen, welche im straßenabgewandten Grundstücksbereich angelegt werden sollen (Zusammenfassung der Rechtsprechung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 102/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Flächennutzungsplan, Vorranggebiet, Konzentrationszone, Konzentrationsfläche, Änderungsplan, Zurückstellung, Zurückstellung von Baugesuchen, Baugenehmigungsverfahren, immissionsschutzrechtliches Verfahren, immissionsschutzrechtliche Genehmigung |
| Stichwort: | Baugenehmigungsverfahren |
| Leitsatz: | Zur Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen mittels Flächennutzungsplan (hier: Anwendbarkeit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie zur Sicherung auch von Änderungen der Konzentrationsplanung). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11378/06.OVG | |
"Baugenehmigungsverfahren - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum