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OLG-CELLE – Urteil, 13 U 48/07 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Architekt, Schadensersatz, Baugenehmigungsplanung, Baugenehmigung
Stichwort:Baugenehmigungsplanung
Leitsatz:Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden kann, entlastet den Architekten nicht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 48/07




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