( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBaugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als Verkaufsfläche "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebes 

Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als Verkaufsfläche "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebes

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Urteil, 3 A 471/01 vom 08.11.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BbgBauGBDG
Schlagworte:Berufung, Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als Verkaufsfläche "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebes, Verkaufsflächen-Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung, Begriff der "Verkaufsfläche", Zusammenrechnung von Verkaufsflächen mehrerer Betriebe unter dem Gesichtspunkt der "Funktionseinheit", Abgrenzung zwischen Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben, einfügen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes nach der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
Stichwort:Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als Verkaufsfläche "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebes
Leitsatz:1. Die Verkaufsflächen-Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung liegt auch unter Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse im Einzelhandelsbereich weiterhin nicht wesentlich über 700 m2 (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

2. Zur "Verkaufsfläche" zählen grundsätzlich alle Flächen, die nicht Lager, sondern dazu bestimmt sind, Kunden sich dort mit dem Ziel aufhalten zu lassen, Verkaufsabschlüsse zu fördern.

3. Bei der Bestimmung der für das Merkmal der "Großflächigkeit" relevanten Verkaufsfläche sind die Verkaufsflächen benachbarter, bautechnisch selbständiger Einzelhandelsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt der Funktionseinheit zusammenzurechnen. Dabei muss erstens das bauliche Merkmal einer für den Kunden erkennbaren wechselseitigen Nutzung betrieblicher Kapazitäten, etwa eines äußerlich einheitlichen Gebäudes und eines gemeinsamen Parkplatzes mit einer einzigen Zufahrt, erfüllt sein. Zweitens muss das betriebliche Merkmal eines gemeinsamen Nutzungskonzepts vorliegen, aufgrund dessen die Betriebe wechselseitig voneinander profitieren und das die Betriebe nicht als Konkurrenten, sondern als gemeinschaftlich verbundene Teilnehmer am Wettbewerb erscheinen lässt. Letzteres ist anzunehmen, wenn sich die Sortimente in der Weise ergänzen, dass sie auf eine konkrete identische Zielgruppe hin orientiert und auf unterschiedliche Aspekte eines bestimmten Bedarfs - z.B. an Waren der täglichen Versorgung - abgestimmt sind.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 3 A 471/01




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/baugenehmigung-fuer-nutzungsaenderung-nutzung-eines-getraenkelagers-als-verkaufsflaeche-grossflaechigkeit-eines-einzelhandelsbetriebes

"Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als Verkaufsfläche "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebes - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN