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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 156/07 vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:GSB, BGB
Schlagworte:Baugeld, Baugeldempfänger, Baugeldsicherung
Stichwort:Baugeldempfänger
Leitsatz:1. Ist dem Kreditvertrag eine Zweckbestimmung für das Darlehen nicht zu entnehmen, handelt es sich kraft konkludenter Vereinbarung dennoch um Baugeld iSv § 1 Abs. 3 GSB, wenn die kreditgebende Bank dem Bauunternehmer auf Wunsch der Bauherrn die Finanzierung des Bauvorhabens mit einer Bankbescheinigung bestätigt.

2. Empfänger von Baugeld iSv § 1 Abs. 1 S. 1 GSB kann auch sein, wer nicht mit allen Teilen der Errichtung eines Gebäudes befasst ist, wenn er dem Leitbild nach die Rolle eines Generalunternehmers behält.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 156/07




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