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Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 23.01 vom 13.07.2001

Rechtsgebiete:BAWüPersVG, BetrVG
Schlagworte:Erschließungsbeitragspflicht, Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage, Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Stichwort:Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Leitsatz:Es ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, dass eine gemeindliche Satzungsbestimmung, die für die endgültige Herstellung einer Erschließungsstraße deren Herrichtung mit Unterbau und einer Decke aus Pflaster, Asphalt oder Teer als Mischfläche erfordert, dahin ausgelegt wird, ihr sei nicht zu entnehmen, dass nur eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Bauausführung den Anforderungen genügen soll.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 23.01




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