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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 B 1661/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Abweichungsantrag, Bauantrag, Baugenehmigungsfreies Vorhaben, Baugenehmigungspflichtiges Vorhaben, isolierte Abweichung, unselbständige Aufschüttung
Stichwort:Bauantrag
Leitsatz:Die formelle Legalität eines baugenehmigungsbedürftigen Vorhabens kann nur durch eine Baugenehmigung sichergestellt werden.

Eine isolierte Abweichung setzt ein baugenehmigungsfreies Vorhaben voraus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 B 1661/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10597/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Antenne, Antennenanlage, Gesamtanlage, Mast, Mobilfunkmast, Bauantrag, Baugenehmigung, genehmigungsfrei, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Nutzungsänderung
Stichwort:Bauantrag
Leitsatz:Das Anbringen von Antennen an einen genehmigten Mobilfunkmast in einer Höhe von mehr als 10 m ist nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 b LBauO genehmigungsfrei.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10597/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11166/06.OVG vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Privilegierung, privilegiertes Vorhaben, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Photovoltaik, Fotovoltaik, Dienen, Nutzung, Forschung, Entwicklung, Außenbereich, Eigenenergie, Eigenenergiebedarf, Hilfsenergie, Hilfsenergiequelle, Notstrom, Notstromaggregat, Bauantrag, Auslegung
Stichwort:Bauantrag
Leitsatz:1. Eine Photovoltaikanlage nimmt wegen ihrer dienenden Funktion als Hilfsenergiequelle dann an der Privilegierung einer Windkraftanlage teil, wenn sie - auch nach ihrem äußeren Erscheinungsbild - die gebotene Zu- und Unterordnung aufweist, der Umfang des von ihr erzeugten Solarstroms an dem Hilfsnutzen orientiert und durch diesen beschränkt ist und dieser Nutzen für die Windenergieerzeugung so groß ist, dass er aus Sicht eines "vernünftigen" Windenergieerzeugers eine Inanspruchnahme des Außenbereichs rechtfertigt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 11. Mai 2005 [BauR 2005, 606] und vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571]).

2. Die Privilegierung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens verlangt die hinreichend deutliche Umschreibung des Ziels der Untersuchungen und die Darlegung des Forschungsbedarfs.

Ist dies geschehen, kann dem Vorhaben die Privilegierung nur dann abgesprochen werden, wenn sich das Beschreiten des beabsichtigten Forschungs- und Entwicklungspfades als von vornherein unvernünftig erweist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11166/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10160/07.OVG vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion, Fiktion, Bauantrag, Frist, Fristbeginn, Entscheidungsfrist, Einvernehmen, Gemeinde, gemeindliches Einvernehmen, Beschleunigung, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Entscheidungszwang, Bauherr, Planungssicherheit, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Fristverlängerung, Vollständigkeit, Bauunterlagen, Feststellung, Mitteilung
Stichwort:Bauantrag
Leitsatz:Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10160/07.OVG


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