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BSG – Urteil, B 2 U 4/05 R vom 07.02.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft - kommunaler Unfallversicherungsträger - Helfer nicht gewerbsmäßiger Baumaßnahmen - Berechnung der Arbeitsstunden - keine Miteinbeziehung der Arbeitsstunden des Bauherrn
Stichwort:Bau-Berufsgenossenschaft
Leitsatz:Zur Abgrenzung zwischen nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten, für die die BG Bau zuständig ist, und solchen in Eigenarbeit ausgeführten Bauarbeiten, für die nach § 129 Abs 1 Nr 3 SGB 7 die kommunalen Unfallversicherungsträger zuständig sind, ist auf den zeitlichen Umfang der Arbeitszeit der nicht gewerbsmäßig tätigen Helfer abzustellen. Die von dem Bauunternehmer selbst geleistete Arbeitszeit bleibt außer Betracht.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 4/05 R




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