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Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 P 12/07 R vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:SGB XI, SGB IX
Schlagworte:Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Stichwort:Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Leitsatz:1. Bei der Gewährung von Leistungen zur Pflege ist dem besonderen Entwicklungsbedarf von behinderten Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen.

2. Ein barrierefreier Zugang zum Garten kann für Kinder und Jugendliche eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes darstellen.

3. Bei Zwillingen, die unter derselben Behinderung leiden und jeweils Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zur Verbesserung ihres individuellen Wohnumfelds für dieselbe Maßnahme haben, ist die Höchstsummenbegrenzung des § 40 Abs 4 Satz 3 SGB XI nicht zu verdoppeln.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 P 12/07 R




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