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Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 15/07 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:UStG, AO
Schlagworte:Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden Rechnungsangaben - Verbindung der Entscheidung mit der Steuerfestsetzung - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Barkauf
Leitsatz:1. § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

2. Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht.

3. Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.
Volltext: BFH - Urteil, V R 15/07



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 296/07 vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Fristlose Kündigung eines Hauptgeschäftsführers eines Wirtschaftsverbandes
Stichwort:Barkauf
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 296/07

BFH – Urteil, V R 26/05 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:UStG 1993, UStDV 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
Stichwort:Barkauf
Leitsatz:1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1993, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV 1993 nachzuweisen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

2. Der Unternehmer muss die Identität des Abnehmers einer angeblichen innergemeinschaftlichen Lieferung z.B. durch Kaufverträge und Vollmachten nachweisen. Hierfür reicht die Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht aus.

3. Der Unternehmer hat im Rahmen des § 17a Abs. 1 UStDV 1993 leicht und einfach nachprüfbar nachzuweisen, dass die Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer erfolgt ist. Hierzu gehört der Nachweis, dass ein für den Abnehmer Handelnder dessen Beauftragter ist.
Volltext: BFH - Urteil, V R 26/05

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 14/07 vom 22.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Stichwort:Barkauf
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 U 14/07


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