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Bareinlageverpflichtung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 415/04 vom 24.01.2005

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Kapitalaufbringung, Sachgründung, Bareinlageverpflichtung, Gründung, GmbH
Stichwort:Bareinlageverpflichtung
Leitsatz:Hat der einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH die Stammeinlage bereits unmittelbar vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft angelegtes Konto eingezahlt und überträgt in der Gründungsurkunde das Stammkapital auf die Gesellschaft, so liegt keine Sachgründung, sondern eine Erfüllung der Bareinlageverpflichtung vor, wenn diese Vorauszahlung mit einer klaren Zweckbestimmung getroffen wurde und der Stammeinlagebetrag zur Zeit der Übernahme durch die Vorgesellschaft noch als ausscheidbarer Vermögensgegenstand unabgetastet vorhanden und vom übrigen Vermögen isoliert und abgrenzbar ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 415/04




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