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Barausgleich cash-settlement führt nicht zu Werbungskosten bei den Stillhalterprämien

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 68/07 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Barausgleich cash-settlement führt nicht zu Werbungskosten bei den Stillhalterprämien
Stichwort:Barausgleich cash-settlement führt nicht zu Werbungskosten bei den Stillhalterprämien
Leitsatz:Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG abziehbar.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 68/07




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