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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 UZ 855/07 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:EZB/2001/15
Schlagworte:Acrylblock, Banknote, Umtausch
Stichwort:Banknote
Leitsatz:1. Die Stoffeigenschaften für Euro-Banknoten sind - ebenso wie deren äußere Erscheinung und die Vorgaben für den Produktionsprozeess - durch Entscheidungen de Europäischen Zentralbank festgelegt. Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass aus Gründen der Geheimhaltung der Sicherungsmerkmale nicht sämtliche Spezifikationen bezüglich das Materials und des Herstellungsprozesses veröffentlicht sind.

2. Eine zum Zwecke der Herstellung eines Dekorations- oder Sammlerstücks vor der Ausgabe durch eine nationale Zentralbank abgesonderter und anschließend in Acryl eingegossener Euro-Banknote ist kein amtliches Zahlungsmittel. Daher besteht weder für einen - potentiell - aus dem Acrylblock gelösten Geldschein noch für den Acrylblock als Ganzes ein Anspruch gegen die Deutsche Bundesbank auf Umtausch in eine andere Banknote oder auf Gutschrift.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 855/07



BGH – Urteil, I ZR 95/01 vom 20.01.2005

Rechtsgebiete:CMR, BGB
Stichwort:Banknote
Leitsatz:Im Rahmen einer Haftung nach Art. 17, 29 CMR kann der Spediteur/Frachtführer nach ergänzend anwendbarem deutschen Schuldrecht dem Absender entgegenhalten, vor Vertragsschluß nicht auf die Gefahr eines außergewöhnlich hohen Schadensrisikos hingewiesen worden zu sein.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 95/01

BGH – Beschluss, 3 StR 472/02 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Stichwort:Banknote
Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 472/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 1.98 vom 22.10.1998

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Rückübertragung Geld, Bargeld, Buchgeld, Lösegeld, Banknote, bewegliche Sache, Vereinnahmung MfS, Kontoguthaben, Verkauf, Erlös, Surrogatanspruch, Kaution, Rückzahlung, Rückübertragung, Unmöglichkeit, Restitution, Entschädigung.
Stichwort:Banknote
Leitsatz:Leitsatz:

Bei Entziehung von Bargeld oder geldwerten Ansprüchen ist eine Rückübertragung von der Natur der Sache her nicht möglich, wenn der entzogene Vermögensgegenstand nicht mehr individuell zuzuordnen ist. Das ist der Fall, wenn das Alleineigentum an Bargeld durch Vermischung in nicht mehr individualisierbarer Weise untergegangen ist oder eine Forderung des Geschädigten durch Übertragung auf ein staatliches Konto ihre Identität verloren hat.

Urteil des 7. Senats vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 1.98 -

I. VG Berlin vom 18.04.1997 - Az.: VG 30 A 979.93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 1.98


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