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Bankenkonsortium Konsortialbank

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, II ZR 262/07 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:AktG
Stichwort:Bankenkonsortium Konsortialbank
Leitsatz:a) § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist teleologisch reduzierend dahin auszulegen, dass im Fall einer bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V. mit einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach § 221 Abs. 2 AktG die Feststellung eines Mindestausgabebetrages der Bezugsaktien oder der Grundlagen für dessen Berechnung in dem Kapitalerhöhungsbeschluss genügt.

b) In einem Kapitalerhöhungsbeschluss (hier §§ 192 f. AktG) sind Angaben über die Art und die Zahl der auszugebenden Aktien entbehrlich, wenn die Satzung nur einen bestimmten Aktientyp vorsieht und die Zahl der neuen Aktien sich anhand der bisherigen Einteilung des Grundkapitals ( § 8 Abs. 4 AktG) durch Rückrechnung aus dem Erhöhungsbetrag bestimmen lässt.

c) Im Rahmen einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach § 221 Abs. 2 AktG kann der Vorstand - entsprechend den im Senatsurteil vom 23. Juni 1997 (BGHZ 136, 133 - Siemens/Nold) aufgestellten Grundsätzen -auch zu einem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ( § 221 Abs. 4 Satz 1 AktG) ermächtigt werden (Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 21. November 2005 - II ZR 79/04, ZIP 2006, 368, und vom 11. Juni 2007 - II ZR 152/06, ZIP 2007, 2122).
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 262/07



BGH – Beschluss, II ZR 1/07 vom 21.07.2008

Rechtsgebiete:AktG
Stichwort:Bankenkonsortium Konsortialbank
Leitsatz:a) Eine Mehrzuteilungsoption (sog. Greenshoe-Option) kann den Konsortialbanken bei einem Börsengang nicht nur im Wege der sog. Aktienleihe durch Altaktionäre, sondern gleichermaßen von der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung eingeräumt werden.

b) Die Beschaffung der für eine solche marktübliche Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) erforderlichen neuen Aktien kann auch im Wege eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss durch die Hauptversammlung bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zur Entscheidung über die Bedingungen der Aktienausgabe (§§ 202, 204 AktG) erfolgen. In einem solchen Fall kann eine Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses nicht auf eine Unangemessenheit der Ausgabemodalitäten (§ 255 Abs. 2 AktG) gestützt werden.
Volltext: BGH - Beschluss, II ZR 1/07

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-23 U 128/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:AktG, BGB, ZPO, HGB
Stichwort:Bankenkonsortium Konsortialbank
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-23 U 128/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 10 U 267/05 vom 15.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Bankenkonsortium Konsortialbank
Leitsatz:Zur Auslegung von "Ad-hoc-Mitteilungen" unter Berücksichtigung des unternehmerischen Bewertungs- und Ermessensspielraums im Rahmen der Feststellung ihrer inhaltlichen Richtigkeit.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 10 U 267/05


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