JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bankenhaftung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bankenhaftung, Schrottimmobilien |
| Stichwort: | Bankenhaftung |
| Leitsatz: | 1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren. 2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 5/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Immobilienfonds, Fonds, Plattenbauten, Prospekt, Prospekthaftung, Bank, Haftung, Bankenhaftung, Wissensvorsprung, Aufklärungspflicht, Hinweispflicht, Darlehen, Kredit, Schadenersatz, Schadensersatz, verbundenes Geschäft, Verbundgeschäft, Schrottimmobilien |
| Stichwort: | Bankenhaftung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 358/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bank, Haftung, Bankenhaftung, Aufklärungspflicht, Hinweispflicht, Beratungspflicht, Kaufpreis, Immobilie, Darlehen, Kredit, Kreditgeber, Kreditgeberin |
| Stichwort: | Bankenhaftung |
| Leitsatz: | 1. In ihrer Rolle als Kreditgeberin treffen die finanzierende Bank grundsätzlich keine Aufklärungspflichten über die Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises. 2. Auch wenn ein Kundenberater von sich aus mit der "Empfehlung" des Objekts an die Bankkundin herangetreten ist, verbleibt es bei der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objekts. 3. Ein zum Schadenersatz verpflichtender Umstand liegt nicht darin, dass die Bank der Kundin ihr an sich nicht zustehende Förderkredite aus öffentlichen Mitteln verschafft und damit erst die Finanzierung eines möglicherweise unwirtschaftlichen Vorhabens eröffnet. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 51/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG |
| Schlagworte: | Haustürgeschäft, Haustürwiderruf, EuGH, Kausalität, Überrumpelung, Schadensersatz, Darlehensvertrag, Kredit, Eigentumswohnung, Aufklärungspflicht, Warnpflicht, Bank, Bankenhaftung, Zusammenwirken, Täuschung, Wissensvorsprung, Anleger |
| Stichwort: | Bankenhaftung |
| Leitsatz: | 1. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04). 2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 HwiG kann nicht angenommen werden, wenn zwischen dem Besuch in der Privatwohnung und der Vertragserklärung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt. 3. Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 63/05 | |
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