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Bahnvermögen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO, EV, VZOG
Schlagworte:Rechtskraft, Änderungsbescheid, Wirksamkeit, Wirksamwerden, Klaglosstellung, Erledigung, Vermögenszuordnung, Zuordnungsbescheid, gesetzlicher Eigentumserwerb, Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs, Überbau, Überbaufläche, Antragsfrist, Frist für Zuordnungsantrag, Bahnvermögen, Widmung, Widmungsvermögen
Stichwort:Bahnvermögen
Leitsatz:Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird.

Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 18.01 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:EV, TreuhG, VZOG
Schlagworte:Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost), Reichsbahn, Sondervermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" von Bahn bzw. Post, Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückübertragungsanspruch, Vermögenszuordnung von Reichsbahnvermögen, Treuhand-Kapitalgesellschaft, Vermögenserwerb einer -, Umwandlung eines VEB, VEB, Umwandlung eines - in Treuhand-Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Fondsinhaberschaft einer -, Fondsinhaberschaft einer Wirtschaftseinheit und gesetzlicher Vermögenserwerb, Vermögenserwerb als Folge einer Fondsinhaberschaft, Rechtsträgerschaft an Grund und Boden und Vorrang der Fondsinhaberschaft.
Stichwort:Bahnvermögen
Leitsatz:Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen (wie Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 17.01 vom 23.08.2001

Rechtsgebiete:EV, TreuhG, VZOG
Schlagworte:Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost), Reichsbahn, Sondervermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" von Bahn bzw. Post, Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückübertragungsanspruch, Vermögenszuordnung von Reichsbahnvermögen, analoge Anwendung, entsprechende Anwendung, Gesetzesanwendung, entsprechende -, Nutzungs-(Um-)Widmung, Widmung, Umwidmung, Treuhand-Kapitalgesellschaft, Vermögenserwerb einer -, Umwandlung eines VEB, VEB, Umwandlung eines - in Treuhand-Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Fondsinhaberschaft einer -, Fondsinhaberschaft einer Wirtschaftseinheit und gesetzlicher Vermögenserwerb, Vermögenserwerb als Folge einer Fondsinhaberschaft, Rechtsträgerschaft an Grund und Boden und Vorrang der Fondsinhaberschaft.
Stichwort:Bahnvermögen
Leitsatz:1. Das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn im Sinne von Art. 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EV kann auch Vermögenswerte umfassen, die am 8. Mai 1945 zum Reichseisenbahnvermögen gehörten und danach in Eigentum des Volkes überführt wurden.

2. Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen.

3. Für Rückübertragungsansprüche der Bahn (der Post) ist Art. 26 EV (Art. 27 EV) gegenüber den Vorschriften in Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV die speziellere Vorschrift.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 17.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 15.98 vom 15.07.1999

Rechtsgebiete:EV, VZOG, WoGenVermG
Schlagworte:Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn), Reichspost, Sondervermögen, Postvermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" (im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 1. Alternative EV), "Erwerbsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 2. Alternative EV), "Widmungsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 3. Alternative EV), Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückfallanspruch, Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung, Vermögenszuordnung von Postvermögen, Grundstück, Teilfläche, Teilflächen von Buchgrundstücken, Zuordnung von Grundstücksteilflächen, Wohnungsgenossenschaften, Nutzung durch -, "Restitutionsfestigkeit" eines Zuordnungsanspruchs, Gesetzeslücke, versehentliche.
Stichwort:Bahnvermögen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die den Artikeln 26 Abs. 1 Satz 2 und 27 Abs. 1 Satz 5 EV unterfallenden Vermögensgegenstände sind nicht bereits mit dem Beitritt der DDR auf einigungsvertraglicher Grundlage kraft Gesetzes übertragen worden, sondern waren eines Übertragungsverfahrens bedürftig.

2. Ein Anspruch auf Übertragung eines Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1. Alternative) EV unterfallenden Vermögensgegenstandes ("Reichspostaltvermögen") unterliegt den gleichen einigungsvertraglichen, vermögenszuordnungsrechtlichen und sonstigen (hier: wohnungsgenossenschaftsvermögensrechtlichen) Übertragungshindernissen wie ein öffentlicher Restitutionsanspruch aus Art. 21 Abs. 3 (i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7) EV.

Urteil des 3. Senats vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 -

I. VG Berlin vom 05.09.1997 - Az.: VG 3 A 849.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.98


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