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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 5.07 vom 09.07.2008

Rechtsgebiete:GG, AEG, BImSchG, 16. BImSchV, VwVfG
Schlagworte:Lärmschutz, wesentliche Änderung, Schienenweg, Bahnstrecke, Abwägungsgebot, Zurechnungszusammenhang, Lärmsteigerung, Grundrechtsgefährdung, grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, tatsächliche Vorbelastung, plangegebene Vorbelastung, teilungsbedingte Streckenstilllegung, Wiederertüchtigung, Fiktion, Billigkeitsausgleich, Sanierungsstau, Gleichbehandlungsgrundsatz
Stichwort:Bahnstrecke
Leitsatz:1. Lärmschutzbelange der Nachbarschaft eines Schienenwegs sind grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Planvorhaben ansteigt. Das gilt selbst dann, wenn die für den Planfall prognostizierten Belastungswerte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen (im Anschluss an Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 BVerwGE 110, 81 <86 f.>).

2. Soweit die Rechtsprechung diesen Grundsatz für den Fall teilungsbedingter Streckenstilllegungen eingeschränkt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 f.), handelt es sich um einen Billigkeitsausgleich, der der Sondersituation der Wiedervereinigung geschuldet ist und deshalb zumindest in aller Regel nicht auf andere Fallgestaltungen übertragen werden kann, in denen die tatsächliche hinter der plangegebenen Vorbelastung zurückbleibt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 5.07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 10 U 161/05 vom 14.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Bahn, S-Bahn, Bahnstrecke, Wasserleitung, Wasserversorgung, Leitungen, Kosten, Folgekosten, Vorteilsausgleich, Kreuzungsverträge, Gestattungsverträge, Kostentragungspflicht
Stichwort:Bahnstrecke
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 161/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 67.03 vom 10.11.2004

Rechtsgebiete:GG, AEG, BImSchG, VwVfG, 16. BImSchV
Schlagworte:Schallschutz, Neubau, bauliche Änderung, wesentliche Änderung, Schienenweg, Bahnstrecke, bauliche Erweiterung, Parallellage, Entwidmung, Funktionsloswerden, Summenpegel
Stichwort:Bahnstrecke
Leitsatz:Der Begriff des Schienenweges in § 1 der 16. BImSchV ist nicht funktions-, sondern trassenbezogen zu verstehen. Für die Abgrenzung zwischen dem Bau eines neuen und der Änderung eines bestehenden Schienenweges kommt es deshalb auf das räumliche Erscheinungsbild im Gelände an. Die Schaffung einer S-Bahnstrecke in enger Parallellage zu einer vorhandenen Fernbahnstrecke ist hiernach als Änderung eines Schienenwegs zu qualifizieren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 67.03


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