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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11081/08.OVG vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten Eigenleistungen, bewertete Eigenleistungen, eigenes Personal, eigene Bedienstete, Bauleitung, Planung, Kostendeckung, Honorar, Bewertung, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, private Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, selbständige Anbaustraße, selbständige Erschließungsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Bahnhof, Bahnhofsgelände, Hauptbahnhof, Bahnhofsgebäude, Bahnsteig, Gleisanlage, Schienengelände, Bebauungsplan, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Satzungserfordernis, Abgabensatzung, Ausbaubeitragssatzung, Abschluss der Bauarbeiten, Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands
Stichwort:Bahnsteig
Leitsatz:Wird der einmalige Beitrag nach den tatsächlich entstandenen Investitionsaufwendungen ermittelt, entsteht die Ausbaubeitragspflicht mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands. Der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht ist nicht bis zur Festlegung des Gemeindeanteils hinausgeschoben.

Bewertet der Träger einer Straßenausbaumaßnahme seine Eigenleistungen bei der Planung und/oder Bauleitung durch eigene Bedienstete unter Rückgriff auf fachlich einschlägige Honorar- bzw. Vergütungsvorschriften, muss er darin enthaltene Gewinnanteile und allgemeine Geschäftsunkosten unberücksichtigt lassen.

Zur Abgrenzung einer unselbständigen (und damit ausbaubeitragspflichtigen) von einer selbständigen privaten Verkehrsfläche vor einem Hauptbahnhofsgebäude.

Ein Hinterliegergrundstück unterliegt der Beitragspflicht für den Ausbau einer Straße, wenn diese nach der gemeindlichen Verkehrskonzeption (zumindest) einen Teil des von dem Hinterliegergrundstück ausgelösten Verkehrs bewältigen soll.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11081/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1410/04 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BGG, AEG, EBO
Schlagworte:Behindertengleichstellung, Verbandsfeststellungsklage, Plangenehmigung, Vorverfahren, Eisenbahn, Bahnsteig, Barrierefreiheit, Programme
Stichwort:Bahnsteig
Leitsatz:1. Vor Erhebung einer Verbandsfeststellungsklage gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGG, die sich gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung richtet, bedarf es keines Vorverfahrens.

2. § 2 Abs. 3 Satz 1 EBO gewährleistet Barrierefreiheit nicht allgemein im Anwendungsbereich der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und losgelöst von deren einzelnen Vorschriften im Sinne eines umfassenden Gebots der Herstellung von Barrierefreiheit für Bahnanlagen und Fahrzeuge.

3. Aus § 2 Abs. 3 Satz 1 EBO in Verbindung mit anderen Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ergibt sich keine Pflicht eines Eisenbahnunternehmens, Zugänge zu Bahnsteigen barrierefrei herzustellen oder einen barrierefreien Zugang zu erhalten.

4. Mit der unvollkommenen Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 EBO hat es der Gesetzgeber den Eisenbahnunternehmen weiterhin überlassen, über die Frage eines barrierefreien Zugangs zu Bahnanlagen im Einzelfall abwägend zu entscheiden und dabei den nach typisierenden Merkmalen ermittelten Bedarf, die Herstellungskosten und die Erreichbarkeit anderer, barrierefreier Bahnanlagen zu berücksichtigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1410/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 3.97 vom 20.05.1998

Rechtsgebiete:GG, AEG, VwVfG, BImSchG, 16. BImSchV
Schlagworte:erheblicher baulicher Eingriff, Bahnsteig, Schienenweg, wesentliche Änderung, Abwägungsgebot, Abwägungsdefizit, Auslegung, Planfeststellung, Lärmschutz, Lärm, Unzumutbarkeit von-, freiwillige Lärmsanierung, Planungshoheit der Gemeinde, Finanzhoheit der Gemeinde, Klagebefugnis.
Stichwort:Bahnsteig
Leitsatz:Leitsatz:

Beim Bau eines Außenbahnsteigs mit Bahnsteigunterführung anstelle eines Mittelbahnsteigs handelt es sich nicht um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV.

Urteil des 11. Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -

I. VGH München vom 15.10.1996 - Az.: VGH 20 A.40053, 20 A 40065 - 40067 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 3.97


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