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bahnfremde Nutzung

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 33.98 vom 27.04.1998

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bauvorbescheid, Bahngelände, Planungshoheit, Gemeinde, bahnfremde Nutzung, Entwidmung, Zurückstellung, Veränderungssperre.
Stichwort:bahnfremde Nutzung
Leitsatz:Leitsatz:

Ein Bauvorbescheid für eine bahnfremde Nutzung auf planfestgestelltem Bahngelände (§ 38 BauGB) kann vordem Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Entwidmung) nicht erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Planungshoheit in bezug auf das zur Beurteilung gestellte Vorhaben wahrzunehmen (im Anschluß an BVerwGE 81, 111). Dies schließt insbesondere die Erteilung eines Vorbescheids unter dem Vorbehalt aus, daß das Vorhaben bebauungsrechtlich zulässig sei, wenn das Grundstück als Bahngelände entwidmet ist.

Beschluß des 4. Senats vom 27. April 1998 - BVerwG 4 B 33.98 -
I. VG Aachen vom 12.09.1995 - Az.: VG 5 K 7848/93 -
II. OVG Münster vom 19.12.1997 - Az.: OVG 7 A 6271/95 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 33.98




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