JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bahnanlagen
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, AEG, EBO |
| Schlagworte: | Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts, Planfeststellungsverfahren, öffentliche Eisenbahn, Strecke, Änderung, Bahnübergang, Aufhebung, Schließung, Betriebsanlagen, Bahnanlagen, Nebeneinrichtung |
| Stichwort: | Bahnanlagen |
| Leitsatz: | 1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO umfasst nicht nur Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer, sondern auch für die Änderung bestehender Strecken von öffentlichen Eisenbahnen. 2. Die Aufhebung (Schließung) eines höhengleichen Bahnübergangs ist eine Änderung einer Eisenbahnstrecke i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO. 3. Die Ergänzungsklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO begründet eine Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für mit dem Vorhaben in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehende Nebeneinrichtungen auch dann, wenn ausschließlich um eine solche Nebeneinrichtung gestritten wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 A 21.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGSG, DBGrG, AEG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abgabepflichtiger, Abschöpfung, Aufgabenwahrnehmung, Ausgleichsbetrag, Ausgleichsquote, Bahn, Bahnanlagen, Bahnhof, Bahnpolizei, begünstigtes Verkehrsunternehmen, Begünstigung, Brutto-Cash-Flow, Bundesgrenzschutz, Cash-Flow, DB-Konzern, Deutsche Bahn AG, Eisenbahn, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Finanzverfassung, Führungsgesellschaft, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gebühr, Infrastruktur, Infrastrukturunternehmen, Jahresergebnis, Jahresfehlbetrag, Konzern, Laden, Ladeninhaber, Leistungsfähigkeit, Polizei, Polizeirecht, Prozentsatz, Quote, Sonderabgabe, Steuer, Steuerstaat, Straßenbahn, Taxi, Umsatz, Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Vorteil, Vorteilsabschöpfung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit |
| Stichwort: | Bahnanlagen |
| Leitsatz: | Die Deutsche Bahn AG ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BGSG verpflichtet, dem Bundesgrenzschutz für die durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben erlangten Vorteile einen angemessenen Ausgleich nach Maßgabe der Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes vom 6. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1683) zu leisten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10337/04.OVG | |
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