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Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 266/07 vom 07.09.2007

Rechtsgebiete:UWG, PAngV
Schlagworte:Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten
Stichwort:Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten
Leitsatz:Ein Bagatellverstoß nach § 3 UWG kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain "de" einen "Versand nach Europa" anbietet, ohne die Kosten entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV der Höhe nach zu beziffern oder entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV die Einzelheiten der Berechnung anzugeben (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, 4 W 19/07).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 266/07




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