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Bagatellgrenze

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 2098/08 vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:EG, HBG, MVergV
Schlagworte:Bereitschaft, Diskriminierung, Mehrarbeit, Teilzeit, Vergütung, Vergütungspflichtig
Stichwort:Bagatellgrenze
Leitsatz:Teilzeitbeschäftigte Beamte müssen nur eine entsprechend ihrer Teilzeitquote verminderte Anzahl an Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich leisten.

Wird die Grenze zur vergütungspflichtigen Mehrarbeit überschritten, haben sie für die zusätzlich zum Teilzeitdeputat geleisteten Stunden Anspruch auf anteilige Besoldung.

Eine allenfalls kurzfristige Anwesenheitsverpflichtung während zweier Springstunden pro Woche führt nicht zu einer unzulässigen Erhöhung der Lehrerarbeitszeit und ist regelmäßig nicht gesondert zu vergüten (Fortführung von Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 2098/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 299/07 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abwassergebühr, Bagatellgrenze, Gebührenkalkulation, Gebührensatz, Gebührensatz, höchstzulässiger, Kalkulation, Nachberechnung, Nachkalkulation, Prognose, Schmutzwassergebühr
Stichwort:Bagatellgrenze
Leitsatz:1. Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es der gebührenerhebenden Körperschaft erlaubt, noch im gerichtlichen Verfahren eine Gebührenbedarfsberechung in Form einer Nachkalkulation bzw. einer Nachberechnung vorzulegen und damit zu belegen, dass das Kostenüberschreitungsverbot nicht verletzt worden ist. Für eine Gebührenbedarfsberechung nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes (Nachberechnung) sind - unabhängig davon, ob eine Gebührenbedarfsberechung vor Beginn des Kalkulationszeitraums (Vorauskalkulation) erstellt worden ist - die mittlerweile bekannt gewordenen tatsächlichen Betriebsergebnisse ("harte Zahlen") zugrunde zu legen. Für den Fall, dass eine Vorauskalkulation erstellt worden war, folgt daraus, dass die darin prognostizierten Kosten und Maßstabseinheiten in der Nachberechnung durch Ist-Werte ersetzt werden und nur Kostenansätze, die auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden (fehlerfreien) Prognoseentscheidungen beruhen, nicht ersetzt oder korrigiert werden.

2. Welche Regeln für eine während des Kalkulationszeitraumes erstellte Gebührenbedarfsberechung (Nachkalkulation) im Hinblick auf die Verwendung der tatsächlichen Betriebsergebnisse und die Vornahme bzw. Korrektur von Prognoseentscheidungen gelten, hängt dagegen von dem Zweck dieser Nachkalkulation ab. Denn eine Nachkalkulation kann einmal als Nachholung einer unterlassenen Vorauskalkulation ausgestaltet sein, zum anderen als Korrektur einer fehlerhaften Vorauskalkulation und schließlich als (teilweise) vorweggenommene Nachberechnung.

3. Unschädlich ist nur eine Überschreitung des nach § 5 Abs. 1 Satz 2 HS 1 KAG LSA höchstzulässigen Gebührensatzes von bis zu 3 %. Die "Bagatellgrenze" ist nicht erst bei 5 % zu ziehen (Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 299/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.09 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BOZ-RP, GG
Schlagworte:Statthafte Klageart gegen den Hinweis einer berufsrechtlichen Standesvertretung zur Qualifikation von über einen Barzahlungsrabatt hinausgehenden Preisnachlässen als Betrug, Hinweis einer berufsrechtlichen Standesvertretung (Landeszahnärztekammer) als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Definition und Auslegung des Begriffs "streitiges Rechtsverhältnis" i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO
Stichwort:Bagatellgrenze
Leitsatz:Ein Hinweis einer berufsrechtlichen Standesvertretung (Landeszahnärztekammer), dass die Annahme und das Behalten von Preisnachlässen, die über einen Barzahlungsrabatt hinaus einem Zahnarzt/einer Zahnärztin von Herstellern und Händlern von Implantaten gewährt werden, den Tatbestand des Betruges zum Nachteil des Privatpatienten bzw. der Erstattungsstellen erfüllen könnte, begründet kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.09

BSG – Urteil, B 8 SO 34/07 R vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, SGB XII, SGG
Schlagworte:Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein Anspruch auf Erstattung des nicht verjährten Kostenanteils unterhalb der Bagatellgrenze - Anwendung alten oder neuen Rechts - Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts
Stichwort:Bagatellgrenze
Leitsatz:Die Bagatellgrenze (2560 Euro bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten) für die Erstattung von Aufwendungen der Sozialhilfeträger untereinander stellt auf die (tatsächlich) erbrachten Sozialhilfeleistungen, nicht auf die (rechtlich) durchsetzbaren oder tatsächlich geltend gemachten Kosten ab.
Volltext: BSG - Urteil, B 8 SO 34/07 R


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