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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 153/04 vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:ausbildungsbedingt, ausbildungsgeprägt, Auszubildende, BAföG, Mehrbedarf
Stichwort:BAföG
Leitsatz:Da der in § 23 Abs. 3 BSHG vorgesehene Mehrbedarf für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BSHG gewährt wird, nur den ausbildungsgeprägten Bedarf deckt, ist dieser Mehrbedarf gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG für Auszubildende, deren Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ausgeschlossen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 153/04



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 133/05 vom 01.08.2005

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Verfolgter, verfolgter Schüler, Rehabilitierung, BAföG, persönliche Gründe, familiäre Gründe, Krankheit, Ausbildungsförderung, Hinderungsgrund
Stichwort:BAföG
Leitsatz:1. Der Verweis auf § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG in § 60 Nr. 1 BAföG ermöglicht einem Auszubildenden, der unter § 60 BAföG fällt, die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung auch nach dem 01.01.2003, wenn ihn persönliche oder familiäre Gründe an einem rechtzeitigen Ausbildungsbeginn gehindert haben.

2. Maßgeblich für das Vorliegen zwingender Hinderungsgründe ist der gesamte Zeitraum zwischen dem 01.07.1994 (In-Kraft-Treten des § 60 BAföG) und dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung.

3. Neben § 60 Nr. 1 BAföG stehen Verfolgten nach § 1 BerRehG bzw. verfolgten Schülern nach § 3 BerRehG auch die Ausnahmetatbestände des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 - 4 BAföG zu, wenn deren tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 133/05

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 O 280/04 vom 08.09.2004

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, BAföG, Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung
Stichwort:BAföG
Leitsatz:1. Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein vollständiger Prozesskostenhilfeantrag während des Laufs der Klagefrist beim Gericht eingeht.

2. Die Rechtsbehelfsbelehrung, "gegen diesen Widerspruchsbescheid" kann Klage erhoben werden, kann bei der Sachverhaltskonstellation, dass in einem Widerspruchsbescheid Widersprüche gegen zwei Ausgangsbescheide zurückgewiesen werden, unrichtig sein.

3. Zur Frage, ob wegen der Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Gewährung von Ausbildungsförderung ein Prozesskostenhilfeantrag generell geeignet ist, Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO zu ermöglichen.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 280/04


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