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Badische Aktenheftung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 107/07 vom 11.03.2009

Rechtsgebiete:VVG i.V.m. SV-ELW 2002
Stichwort:Badische Aktenheftung
Leitsatz:1. Ein Gebäudeversicherer haftet auch für solche Schäden an dem versicherten Objekt, die nachweislich nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines in dem Versicherungsvertrag genannten Elementarereignisses (hier Erdfall) beruhen, wenn das die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nicht vertraglich vereinbart wurde.

2. Der Versicherungsfall - hier Gebäudeschaden - tritt nicht schon mit der Bildung des Elementarereignisses (Erdfall) selbst ein, sondern erst mit dem hierdurch an dem versicherten Objekt verursachten Gebäudeschaden. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Schadensversicherung (gegen Elementarschäden) ist unter dem Ereignis, dessen Eintritt notwendige Bedingung der Leistungspflicht des Versicherers ist, stets der Beginn der schädigenden Einwirkung auf die versicherte Sache zu sehen und nicht schon der Beginn des Elementarereignisses selbst. Manifestiert sich danach der - schon vor Abschluss der Schadensversicherung - aufgetretene Erdfall erst während der Vertragslaufzeit in dem versicherten Objekt und führt erst dann zu einem Gebäudeschaden, hat der Versicherer auch für diesen Schaden einzustehen.

3. Bei einem - wie hier - sich progressiv entwickelnden Erdfall ändert sich nichts an der Einstandspflicht des Versicherers, wenn sich in den Vertragsbedingungen kein Hinweis darauf findet, dass der Erdfall sich als "plötzliches Ereignis", also quasi als unmittelbar eintretender Einsturz des Erdbodens darstellen müsste.

In den hier einschlägigen Bedingungen (SV-ELW 2002 der Versicherung) findet sich keine Einschränkung auf einen solchen "plötzlichen" und unmittelbaren Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr "Erdfall" und dem Gebäudeschaden. Aus § 2 SV-ELW 2002 ergibt sich - für die Leistungspflicht des Versicherers - lediglich, dass die versicherte Sache durch einen Erdfall beschädigt wird. Das bedeutet aber für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen, dass Ersatz auch dann geleistet wird, wenn sich der Erdfall - d.h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen - progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 107/07



BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2044/07 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:StPO, GG
Stichwort:Badische Aktenheftung
Leitsatz:Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rügeverkümmerung im Strafverfahren wahrt die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfindung.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2044/07

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2114/03 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 69/335/EWG, LFGG BW, GG
Stichwort:Badische Aktenheftung
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2114/03

BVERFG – Beschluss, 2 BvL 7/04 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:KostO, BNotO, BVerfGG, GG
Schlagworte:Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § 140 Kostenordnung (KostO) mit dem Grundgesetz (GG), Beruhen der Kostenerhebung im gesamten Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf einem Wertgebührensystem, Erörterung des Gebührenzwecks der Kostendeckung
Stichwort:Badische Aktenheftung
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvL 7/04


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