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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 162/01 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BRRG, EV, GG
Schlagworte:Gymnasiallehrerabschluss, Baden-Württemberg, Gleichwertigkeit, Arbeitsverhältnis, Feststellungsinteresse, Recht, eigenes, Rechtsweg, Anerkennungsverfahren, Einigungsvertrag, Berufsausübung, Berufszugang, Gleichheitssatz
Stichwort:Baden-Württemberg
Leitsatz:1. Ob ein früherer, in Baden-Württemberg erworbener Gymnasiallehrerabschluss mit einem gegenwärtigen in Sachsen-Anhalt geforderten gleichwertig ist, unterliegt keiner Prüfung in einem Anerkennungsverfahren nach Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrags.

2. In solchen Fällen unterliegt die Gleichwertigkeitsprüfung keinen Vorschriften des öffentlichen Rechts i. S. des § 40 Abs. 1 VwGO, wenn der Betroffene in einem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis Dienst leistet.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 162/01




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