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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 73/06 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:NRettDG
Schlagworte:Badeaufsicht, Beurteilungsspielraum, Einsatzdokumentation, Finanzierungsübersicht, Hilfe, medizinische, Kosten, Krankenhaus, Notarzt, Rettungsdienst, Wasserrettung, Wirtschaftlichkeitsgebot
Stichwort:Badeaufsicht
Leitsatz:1. Kann der zum Notarztdienst eingeteilte Arzt eines Krankenhauses außerhalb seines Einsatzes als Notarzt zu krankenhausbezogenen Aufgaben herangezogen werden, genügen nur die Kosten dem rettungsdienstrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot, die auf seine notärztlich-rettungsdienstliche Tätigkeit entfallen.

2. Der Schiedsstelle für den Rettungsdienst steht nicht ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer rettungsdienstfachlicher Beurteilungsspielraum zu (Fortführung der Rechtspr. des OVG Lüneburg, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 7458/95-).

3. Die Wasserrettung ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes.

4. Der Wasserrettungsdienst ist von der allgemeinen Badeaufsicht abzugrenzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 73/06




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