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Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Nc 90/07 vom 14.10.2008

Rechtsgebiete:KapVO
Schlagworte:Zulassung zum Studium
Stichwort:Bachelor
Leitsatz:1. Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2007/2008.

2. Die Berücksichtigung eines Dienstleistungsbedarfs oder dessen substitutive gerichtliche Abschätzung im Kapazitätsprozess begegnet Bedenken, solange für den der Lehreinheit nicht zugeordneten neuen (Bachelor-)Studiengang kein Curricularnormwert festgesetzt ist und die auf die beteiligten Lehreinheiten entfallenden Curricularanteile nicht gebildet sind.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Nc 90/07



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 C 259/08 vom 14.10.2008

Rechtsgebiete:HG
Stichwort:Bachelor
Leitsatz:§ 60 Abs. 5 Satz 1 HG schließt die Aufnahme von Studienanfängern, aber nicht die Aufnahme von denjenigen aus, die ihre Ausbildung an dem Studienort nach den Modalitäten des bisherigen Studiengangs vor dem Sommersemester 2007 begonnen haben. Der bloße Wechsel des Studiengangs oder des Studienorts darf grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 C 259/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG, VwGO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Berichterstatter, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlehen, konsentierter Einzelrichter, Fremdvergleich, Indiz, abzugsfähige Schulden, Sprungrevision, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Bachelor
Leitsatz:1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 176/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Betreuer, Vergütung, Betreuervergütung, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Verwaltungsakademie, Akademie, Ökonom
Stichwort:Bachelor
Leitsatz:Der nach einem berufsbegleitenden Studium von vier Semestern an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene fachspezifische Abschluss als Gesundheits- und Sozial-Ökonom (VWA) ist mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium nicht vergleichbar und rechtfertigt deshalb keine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,- EUR nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 VBVG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 176/08


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