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BAB: Erd- u. Deckenbau VI

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OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Verg 12/06 vom 13.10.2006

Rechtsgebiete:GWB, VOB/A
Schlagworte:BAB: Erd- u. Deckenbau VI
Stichwort:BAB: Erd- u. Deckenbau VI
Leitsatz:1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzig verhältnismäßige Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 12/06




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