JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > B-Planänderung
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Ausfertigung, B-Planänderung, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Interesse, fiskalisches, Fundstellen |
| Stichwort: | B-Planänderung |
| Leitsatz: | Die Änderung eines Bebauungsplans, mit der ein Kinderspielplatz verlegt werden soll, weil ein Grundstückseigentümer im Tausch für das bisherige Kinderspielplatzgrundstück zusätzlich zu seinem - bisher als WA festgesetztes - Grundstück der Gemeinde ein stattliches "Aufgeld" bietet, ist nicht erforderlich i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB. Bei der Änderung eines Bebauungsplans muß das Interesse der Nachbarn an der Beibehaltung der bisherigen Festsetzung in der Abwägung berücksichtigt werden. Zu handschriftlichen Korrekturen textlicher Festsetzungen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 282/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, B-Planänderung, Erforderlichkeit, Moschee, Vertrauensschutz vor Planänderung, Vertrauensschutz im B-Plangebiet, Vorabbindung |
| Stichwort: | B-Planänderung |
| Leitsatz: | 1. Zur Erforderlichkeit einer B-Planänderung, wenn ein Investor während des Änderungsverfahrens eine Festsetzung erreicht, die die Verwirklichung seiner Bauwünsche ermöglicht. 2. Zum Vertrauensschutz von Grundstückseigentümern, wenn in einem B-Plan, der Wohngebiet und - durch eine Pufferzone getrennt - Gewerbegebiet festsetzt, der Schutz des Wohngebietes eingeschränkt wird, weil sich die Gewerbegebiete wegen der Einschränkungen der gewerblichen Nutzung nicht vermarkten lassen. 3. Haben die von einer Planänderung nachteilig betroffenen Grundstückeigentümer sich im Anregungsverfahren nicht geäußert, kann dies als Indiz gedeutet werden, dass die Änderung von den Betroffenen nicht als unzumutbar angesehen wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 120/03 | |
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