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AVB Vermögenschaden-Haftpflichtvers. von Rechtsanwälten und Patentanwälten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 27/02 vom 08.10.2002

Rechtsgebiete:AVB
Schlagworte:AVB Vermögenschaden-Haftpflichtvers. von Rechtsanwälten und Patentanwälten
Stichwort:AVB Vermögenschaden-Haftpflichtvers. von Rechtsanwälten und Patentanwälten
Leitsatz:Wenn es ein Rechtsanwalt im Rahmen einer als "Treuhandvertrag" bezeichneten Vereinbarung übernimmt, ein Investitionskapital nach Austausch "Zug um Zug gegen eine refinanzierbare Bankgarantie" in enger Zusammenarbeit mit einem nicht genannten Koordinator im eigenen Namen zu investieren und mit einem Gewinn von 400 % in ca. 6 Wochen zurück zu zahlen, und dabei erklärt, sämtliche Finanztransaktionen zur Erwirtschaftung des Gewinns seien völlig legal, gehört das weder zu den durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Tätigkeiten als Rechtsanwalt gehören noch zur mitversicherten Tätigkeit als "Sachwalter", weil nicht die treuhänderischen Elemente der Betätigung das Gepräge geben, sondern die risikolose Vermehrung der eingesetzten Gelder, so dass - ungeachtet des dem Rechtsanwalt seines Berufs wegen entgegengebrachten Vertrauens - die nicht versicherte wirtschaftliche Tätigkeit dominiert.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 27/02




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