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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1270/07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Autopanne
Stichwort:Autopanne
Leitsatz:1. Eine Autopanne auf dem Weg zum Gerichtstermin stellt keine schuldlose Versäumung i.S.v. § 514 Abs. 2 ZPO dar, wenn es der säumigen Partei bzw. deren Vertreter möglich und zumutbar war, auf andere Weise - hier: mit einem Ersatzfahrzeug - die Fahrt fortzusetzen.

2. Die am rechtzeitigen Erscheinen gehinderte Partei hat im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren das Gericht von der Verhinderung bzw. Verzögerung zu unterrichten, z.B. per Handy, um das Gericht in die Lage zu versetzen, den Termin zu vertagen oder - bei Zweifeln an der angeblich schuldlosen Verhinderung - einen Verkündungstermin zu bestimmen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1270/07




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